Busreise ins Ausland: Welchen Ausweis braucht ein Kind?

Busreise ins Ausland: Welchen Ausweis braucht ein Kind?

Bei einem Urlaub mit Kind ist eine Busreise eine sehr gute Lösung: Der Busfahrer verstaut das Gepäck und die Familie kann ihre Plätze einnehmen. Ein Umsteigen mit Kind und Kegel ist nicht notwendig, stattdessen bringt der Bus die Familie sicher und bequem an den Urlaubsort.

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Verpflegung an Bord ist ebenso vorhanden wie eine Toilette und da die Eltern nicht selbst fahren müssen, können sie mit dem Nachwuchs spielen, sofern dieser nicht schlafen oder die Filme des Bordprogramms schauen möchte.

Dabei ist die Auswahl an Busreisen riesig und vom kurzen Wochenendausflug in die Berge bis hin zum längeren Badeurlaub am Meer ist alles dabei. Führt die Busreise ins Ausland, stellt sich so manche Familie aber die Frage, welchen Ausweis ein Kind eigentlich braucht.

Hier die wichtigsten Infos dazu in der Übersicht:

Der Kinderausweis wurde abgeschafft.

Vor ein paar Jahren wurden die Ausweisbestimmungen geändert. In diesem Zuge wurde der früher übliche Kinderausweis durch den Kinderpersonalausweis und den Kinderreisepass ersetzt. Den Kinderausweis gibt es somit nicht mehr. Führt die Busreise in ein Land, das im Raum des Schengener Abkommens liegt, genügt der Kinderpersonalausweis.

Zu den Schengenstaaten gehören, vereinfacht erklärt, fast alle Staaten in Europa. Bei einem Großteil der Busreisen reicht es somit aus, wenn das Kind mit einem Kinderpersonalausweis reist. Gleiches gilt übrigens für die Eltern, bei denen ebenfalls der Personalausweis genügt. Die bessere Wahl für Kinder ist aber ein Kinderreisepass.

Mit Ausnahme der USA wird der Kinderreisepass nämlich weltweit als Ein- und Ausreisedokument akzeptiert. Außerdem ist der Kinderreisepass nicht so teuer wie ein Personalausweis.

Bei der Beantragung muss ein aktuelles Passbild vorgelegt werden.

Neben Unterlagen wie der Geburtsurkunde muss ein aktuelles Foto des Kindes eingereicht werden, wenn ein Kinderreisepass beantragt wird. Ohne Foto kann der Kinderreisepass nicht ausgestellt werden. Das Lichtbild muss aber nicht nur aktuell, sondern auch biometrisch sein. Diese Anforderung wiederum kann zu einer echten Herausforderung werden, vor allem wenn das Kind noch sehr klein ist.

Da dies auch der Gesetzgeber erkannt hat, hat er die strengen Biometrievoraussetzungen bei Kindern etwas gelockert. Gemäß Anlage 8 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes gilt, dass das Gesicht 50 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen und frontal aufgenommen sein muss.

Ein direkter Blick in die Kamera, ein neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund und die exakte Zentrierung des Gesichts sind aber nicht notwendig. In diesen Punkten sind also Abweichungen zulässig.

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Der Kinderreisepass ist sechs Jahre lang gültig.

Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt. Bevor er abläuft, kann er noch einmal um maximal sechs Jahre verlängert werden. Maximal deshalb, weil der Kinderreisepass nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres genutzt werden kann. Wird der Kinderreisepass zum ersten Mal ausgestellt, kostet er 13 Euro.

Bei einer Verlängerung werden 6 Euro fällig. Die Verlängerung muss aber beantragt werden, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Ist er bereits abgelaufen, muss er neu beantragt werden. Wird eine Verlängerung beantragt, muss neben dem Pass auch wieder ein aktuelles Foto eingereicht werden.

Zwischendurch muss das Foto nicht aktualisiert werden.

Vor allem in den ersten Monaten und Jahren ihres Lebens verändern sich Kinder sehr schnell. Wurde der Kinderreisepass beispielsweise ausgestellt, als das Kind noch ein Säugling war, sieht das Kind nach zwei Jahren schon komplett anders aus.

Mit fünf Jahren wird das Kind noch einmal ganz anders aussehen, obwohl der Kinderreisepass mit dem Säuglingsfoto dann noch immer gültig ist. Dennoch schreibt der Gesetzgeber nicht vor, dass das Foto und die übrigen Angaben im Pass aktualisiert werden müssen.

Im schlimmsten Fall kann es aber passieren, dass der Kinderreisepass ungültig geworden ist. § 11 des Passgesetzes besagt nämlich, dass ein Pass unter anderem dann ungültig wird, wenn es nicht mehr möglich ist, die Identität des Passinhabers eindeutig festzustellen. Bei einem fünfjährigen Kind kann dies der Fall sein, wenn sich im Pass ein Foto im Säuglingsalter befindet. In der Zwischenzeit hat sich das Kind nämlich optisch gravierend verändert. In der Praxis gibt es aber so gut wie nie Probleme.

Möchten die Eltern kein Risiko eingehen, sollten sie trotzdem über eine Aktualisierung nachdenken. Mit 6 Euro ist die Überarbeitung des Kinderreisepasses nicht allzu teuer. Bei der Gelegenheit können dann auch gleich die Größe korrigiert und gegebenenfalls die Angaben zu Augen- und Haarfarbe geändert werden. Damit ist sichergestellt, dass es bei der Ein- und Ausreise keine bösen Überraschungen gibt.

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Martin Schuster -Reisekaufmann, Timo Kropp - Reiseveranstalter und Marie Kusche - freiberufliche Reisejournalistin und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Busreisen, Urlaub, Reisezielen und Sehenswürdigkeiten.

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