Sicherheitsbestimmungen für Reisebusse

Die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen für Reisebusse 

Grundsätzlich ist der Reisebus das sicherste Verkehrmittel für die Fahrt in den Urlaub. Statistiken und Untersuchungen zeigen regelmäßig auf, dass die Anzahl von Todesopfern bei Unfällen sehr viel niedriger liegt als bei Reisen und Fahrten mit dem Zug, dem Flugzeug oder dem privaten Pkw. 

Die Sicherheit der Reisebusse kommt dabei nicht von ungefähr, denn sowohl für das Unternehmen und den Busfahrer als auch für den Reisebus selbst gelten strenge Sicherheitsstandards, die das Unfallrisiko möglichst gering halten sollen. 

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Hier die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen
rund um die Busreise im kompakten Überblick:

Die Anforderungen an den Fahrer

Einen wesentlichen Einfluss auf die Sicherheit nimmt der Busfahrer. Dabei regelt das Busfahrer-Qualifikationsgesetz, das auf der Richtlinie 2003/59/EG basiert, die Aus- und Weiterbildungen von Busfahrern. Seit 2006 müssen Berufsbusfahrer neben der eigentlichen Ausbildung eine sogenannte Grundqualifikation absolvieren. 

Busfahrer, die zu diesem Zeitpunkt bereits tätig waren, müssen die Grundqualifikation selbst nicht mehr absolvieren, allerdings bis spätestens 2013 nachweislich an einer Weiterbildung teilgenommen haben. Grundsätzlich werden Busführerscheine befristet auf fünf Jahre ausgestellt und müssen danach verlängert werden. 

Bei den Weiterbildungen im fünfjährigen Turnus, die für die Verlängerung der Fahrerlaubnis vorgeschrieben sind, stehen die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Verbesserung einer wirtschaftlichen Fahrweise im Vordergrund. Dabei erstreckt sich eine Weiterbildung über insgesamt 35 Stunden, wobei eine Unterrichtseinheit jeweils eine Stunde lang dauert.

Ebenfalls Bestandteile der regelmäßigen Weiterbildungen sind Fahrsicherheitstrainings sowie Untersuchungen der Fahrtüchtigkeit. Ist der Busfahrer älter als 50 Jahre, muss er im Rahmen der Verlängerung seiner Fahrerlaubnis zudem in einer gesonderten Prüfung unter Beweis stellen, dass er den hohen Anforderungen an seine Belastbarkeit, seine Konzentrations- und Orientierungsleistung, seine Aufmerksamkeit und seine Reaktionsfähigkeit gewachsen ist. 

Dieser Nachweis wird im Rahmen eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens von einer Begutachtungsstelle für Fahreignung erbracht. Zudem gelten strenge Lenk- und Ruhezeitverordnungen, die ein Busfahrer zwingend einzuhalten hat. 

Die Verordnungen besagen, dass die Höchstlenkzeit pro Tag auf 9 Stunden begrenzt ist, an zwei Tagen pro Kalenderwoche jedoch auf 10 Stunden erhöht werden darf. Insgesamt darf die Lenkzeit in einer Woche bei maximal 56 Stunden liegen, handelt es sich um eine zweiwöchige Fahrt darf ein Busfahrer in diesen zwei Wochen maximal 90 Stunden hinter dem Steuer sitzen. 

Nach einer Fahrzeit von 4,5 Stunden muss eine Pause von mindestens 45 Minuten gemacht werden. Die Ruhezeit muss pro Tag 11 Stunden betragen, wo erlaubt ist, die Ruhezeit in zwei Abschnitte von einmal 9 und einmal 3 Stunden aufzuteilen. Ob die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten wurden, wird anhand der Fahrerkarte des digitalen Kontrollgerätes überprüft. 

Die Sicherheitsbestimmungen für den Reisebus

Neben einem gut geschulten Busfahrer beeinflusst der Reisebus selbst die Sicherheit. Dabei sind Reisebusse mit höchsten technischen Standards ausgestattet, die in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. 

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 Einmal pro Jahr wird ein Reisebus der Haupt- und Abgasuntersuchung unterzogen.

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Die Sicherheitsprüfungen finden vierteljährlich statt. Bei diesen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen werden vor allem das Fahrgestell, das Fahrwerk sowie deren Verbindungseinrichtungen, die Lenkung, die Reifen und Räder, die Auspuff- und die Bremsanlage, die Schließkräfte an kraftbetätigten Türen sowie alle anderen sicherheitsrelevanten Bauteile des Reisebusses gesichtet und überprüft. 

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Vorgegeben vom Gesetzgeber ist zudem die Bremsanlage, die aus drei voneinander unabhängig wirkenden Bremssystemen besteht. Zur Pflichtausstattung gehört dabei das Anti-Blockier-System, daneben gelten die Anti-Schlupf-Regelung sowie ein Retarder als dritte, verschließfreie Bremse als Standard. 

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Den Bestimmungen zufolge müssen Reisebusse außerdem mit einem Tempobegrenzer ausgestattet sein. Dieser riegelt den Motor ab, wenn der Reisebus die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, so dass sichergestellt ist, dass ein Reisebus die maximal erlaubte Reisegeschwindigkeit von 100 Kilometer pro Stunden auf Autobahnen einhält.

Seit Ende 1999 besteht darüber hinaus auch in Reisebussen Anschnallpflicht für den Busfahrer und die Reisegäste. Das bedeutet, jeder Sitzplatz muss mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sein, wenn der Reisebus nach 1999 erstmalig zugelassen wurde, ältere Reisebusse müssen entsprechend nachgerüstet werden. Für den Fahrer und den Reiseleiter sind dabei in aller Regel Drei-Punkt-Gurte vorgesehen, die Sitzplätze der Fahrgäste sind meist mit Zwei-Punkt-Gurten ausgestattet. 

Trotz der Anschallpflicht dürfen sich die Fahrgäste während der Fahrt jedoch, ähnlich wie im Flugzeug, abschnallen, beispielsweise um sich ein Getränk aus der Bordküche zu holen, die Toilette aufzusuchen oder den Sitzplatz mit einem anderen Fahrgast zu tauschen. 

Legen die Fahrgäste ihre Sicherheitsgurte trotz Aufforderung durch den Busfahrer aber während der gesamten Fahrt nicht an, werden bei Kontrollen Geldstrafen von 30 Euro fällig. Unsichtbar in die Karosserie integrierte Überrollbügel erhöhen außerdem die Sicherheit für die Fahrgäste, gehören jedoch nicht zur Pflichtausstattung.

Weiterführende Reiseinformationen, Tipps und Anleitungen:

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