Regeln bei der Buchung einer Reise per Internet

Die wichtigsten Regeln bei der Buchung einer (Bus-)Reise per Internet

Mittlerweile nutzen viele das Internet nicht mehr nur, um sich über die verschiedenen Reiseangebote zu informieren und mehrere Reiseveranstalter miteinander zu vergleichen. Stattdessen buchen viele ihre Busreise auch direkt online.

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Teilweise bleibt zwar eine gewisse Skepsis, denn es macht doch einen Unterschied, ob die Reisebuchung nach einem persönlichen Gespräch in einem Reisebüro oder über eine unpersönliche Internetseite erfolgt. Andererseits ist es bequem und praktisch, die ausgesuchte Busreise vom heimischen Sofa aus buchen zu können.

Außerdem lässt sich nicht selten auch noch der eine oder andere Euro sparen. Umso größer ist die Enttäuschung dann aber, wenn die Leistungen nicht wie erwartet erfüllt werden oder sich der Anbieter gar als unseriös herausstellt. Damit der Urlaub nicht zum Reinfall wird, sollten bei einer Online-Buchung deshalb ein paar Punkte beachtet werden.

Die wichtigsten Regeln bei der Buchung einer Busreise per Internet fasst die folgende Übersicht zusammen, wobei die Regeln natürlich nicht nur für Busreisen, sondern generell für alle Online-Reisebuchungen gelten:

1. Wer erbringt welche Leistungen?

Aus dem Internetauftritt sollte eindeutig zu erkennen sein, mit wem der Kunde den Vertrag abschließt. Wird die Busreise direkt bei einem Busreiseunternehmen gebucht, wird dieses Busreiseunternehmen normalerweise zum Vertragspartner und ist gleichzeitig auch derjenige, der die Reiseleistungen erbringt und bei möglichen Mängeln haftet.

Teilweise arbeiten Busunternehmen aber auch mit Partnern vor Ort zusammen, die dann für bestimmte Reiseleistungen zuständig sind. Wird die Busreise über einen Reisevermittler gebucht, bietet dieser die Reise lediglich an. Die eigentlichen Reiseleistungen werden jedoch von einem anderen Unternehmen erbracht.

Generell gilt, dass der Kunde darauf achten sollte, dass die Daten des Anbieters vollständig angegeben sind. Zu diesen Daten gehören der Name und die Rechtsform, der Name des Vertretungsberechtigten, die Anschrift, die Telefon- und Faxnummer, die E-Mail-Adresse und die Handelsregisternummer.

Wird die Reise bei einem Reisevermittler gebucht, müssen außerdem auch die Daten des Unternehmens, das die Reiseleistungen erbringt, vollständig genannt werden. Alle diese Daten sollten leicht zu finden und in einer gut lesbaren Schrift aufgeführt sein und problemlos ausgedruckt werden können.

2. Welche Leistungen umfasst die Buchung?

Genauso wie in Reisekatalogen gilt auch für Internetangebote, dass die wesentlichen Merkmale einer Reise genannt werden müssen. Bei einer Busreise müssen also unter anderem das Reiseziel, die Reiseroute und die Kategorie des Reisebusses, der als Transportmittel zum Einsatz kommt, aufgeführt sein.

Außerdem müssen sich neben dem Reisepreis Informationen zur Unterbringung und Verpflegung, zum Reiseprogramm sowie zu erforderlichen Ausweisdokumenten, Visa und Impfungen in der Beschreibung finden.

Ratsam ist, das Reiseangebot auszudrucken. Sollte es später zu Unstimmigkeiten kommen, beispielsweise weil ein Reisebus aus einer schlechteren Kategorie eingesetzt wurde oder die Unterkunft nicht mit der Beschreibung übereinstimmt, dient der Ausdruck als Nachweis für die vertraglich vereinbarten Leistungen.

3. Wie kommt der Preis zustande?

Grundsätzlich muss der Reisepreis als Endpreis angegeben sein, der die Kosten für alle gebuchten Reiseleistungen samt Nebenkosten und die Mehrwertsteuer enthält. Gewährt der Anbieter Sonderkonditionen oder Rabatte, müssen diese in den Endpreis eingerechnet werden. Ausnahmen sind möglich, wenn Zusatzleistungen angeboten werden, die der Kunde auf freiwilliger Basis dazubuchen kann. Hierbei kann es sich beispielsweise um besondere Ausflüge, Eintrittsgelder oder vor Ort fällige Taxen handeln.

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Die Kosten für solche möglichen Zusatzleistungen oder Nebenkosten müssen dann separat aufgeführt werden. Außerdem muss der Anbieter angeben, wann der Reisepreis bezahlt werden muss und ob dies in einer Einmalzahlung oder in Teilzahlungen erfolgt.

Vorsicht ist geboten, wenn eine Reise überaus günstig angeboten wird oder wenn nur bestimmte Leistungen bezahlt werden müssen und der Rest angeblich kostenlos sein soll. Häufig werden bei Gratisübernachtungen nämlich Serviceentgelte und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt, außerdem muss der Kunde oft einen sogenannten Mindestverzehr bezahlen.

Eine andere beliebte Masche bei Billigangeboten besteht darin, dass die angepriesenen Ausflüge zu Verkaufsveranstaltungen führen, bei denen eine Teilnahmepflicht besteht. Bei Reisen wiederum, bei denen nur eine Person den vollen Reisepreis bezahlen muss, während die Begleitung kostenfrei oder sehr günstig mitreist, ist der Reisepreis oft von vorneherein schon entsprechend hoch angesetzt oder es lauern hohe Nebenkosten.

Generell gilt also, dass der Kunde vor seiner Buchung genau überprüfen sollte, welche Leistungen im Reisepreis inbegriffen sind.

4. Sind die Buchungsabläufe nachvollziehbar?

Die einzelnen Schritte im Buchungsvorgang sollten so aufgebaut sein, dass der Kunde jederzeit weiß, an welcher Stelle im Ablauf er sich gerade befindet und welchen Sinn der jeweilige Schritt hat.

Vor dem letzten Schritt, durch den die Buchung endgültig durchgeführt wird, sollte eine Übersicht erscheinen, auf der sämtliche Reisedaten und der Reisepreis noch einmal aufgeführt sind.

5. Wie kann die Reise bezahlt

werden und was ist mit dem Sicherungsschein?

Ein seriöser Anbieter stellt Kunden mindestens zwei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise die Überweisung und das Lastschriftverfahren. Dabei gilt für Zahlungen, dass diese erst dann gefordert werden dürfen, wenn der Anbieter einen Sicherungsschein ausgehändigt hat.

Der Sicherungsschein ist der Nachweis dafür, dass der Reiseanbieter gegen Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz versichert ist. Solange der Kunde den Sicherungsschein nicht in den Händen hält, sollte er also seine gebuchte Reise weder vollständig bezahlen noch eine Anzahlung leisten.

6. Wie werden die Daten übertragen

und was ist mit dem Datenschutz?

Sensible Daten wie den Namen und die Anschrift, das Geburtsdatum und die Bankverbindung sollte der Kunde grundsätzlich nur geschützt übertragen. Ob die Seite verschlüsselt und die Datenübertragung sicher ist, lässt sich zum einen an einem Schloss- oder Schlüsselsymbol im Browser erkennen. Zum anderen beginnen verschlüsselte Seiten mit „https“.

Neben einem Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sollte sich der Kunde außerdem die Erklärung zum Datenschutz ansehen.

Grundsätzlich darf der Reiseanbieter nur solche Daten abfragen, die unmittelbar mit der Buchung zusammenhängen. Gleichzeitig muss der Anbieter darüber informieren, wie, wo, in welchem Umfang und zu welchem Zweck er den Namen, die Anschrift und andere persönliche Daten erhebt, verarbeitet und nutzt.

Möchte der Anbieter Angaben wissen, die in keinem direkten Zusammenhang mit der Reisebuchung stehen, muss er ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Angabe dieser Daten freiwillig erfolgt. Der Kunde kann diese Felder dann getrost leer lassen.

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Martin Schuster -Reisekaufmann, Timo Kropp - Reiseveranstalter und Marie Kusche - freiberufliche Reisejournalistin und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Busreisen, Urlaub, Reisezielen und Sehenswürdigkeiten.

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