Wann eine Reiseabbruchversicherung ins Reisegepäck gehört

Entspannter Busurlaub – Wann eine Reiseabbruchversicherung ins Reisegepäck gehört

Wer sich auf seinen Urlaub freut, fleißig Kataloge wälzt, Angebote studiert und dann seine Reise im Reisebüro, direkt beim Busreiseveranstalter oder übers Internet bucht, denkt oft nicht daran, dass etwas dazwischenkommen könnte. Schließlich möchte niemand krank werden, einem Einbrecher zum Opfer fallen oder einen anderen Schicksalsschlag erleiden.

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Und die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas ausgerechnet dann passiert, wenn die Urlaubsreise vor der Tür steht, ist doch nicht allzu groß.

Was auf der einen Seite verständlich ist, kann sich auf der anderen Seite als großer und vor allem teurer Denkfehler erweisen. Deshalb sollte auf eine Reiserücktrittsversicherung nicht verzichtet werden. Doch auch die Reiserücktrittsversicherung deckt nur einen Teil des Risikos ab. Muss der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden, bringt eine Reiserücktrittsversicherung nämlich überhaupt nichts, denn für diesen Fall ist die Reiseabbruchversicherung zuständig.

Die Reiserücktrittsversicherung – falls es mit der Busreise doch nicht klappt

Die Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn die geplante und gebuchte Busreise doch nicht angetreten werden kann. Versichert ist in der Linie der Fall, dass der Versicherungsnehmer plötzlich schwer erkrankt und deshalb nicht verreisen kann. Daneben sind der Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder, teilweise auch andere Familienangehörige wie die Enkel oder die Schwiegereltern als Risikopersonen mitversichert.

Abgesehen vom Krankheitsfall sichert die Reiserücktrittsversicherung außerdem weitere Ereignisse ab, die den Antritt der Reise verhindern, etwa eine Schwangerschaft, einen Einbruch mit erheblichen Schäden oder den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes. Ist ein Versicherungsfall gegeben, erstattet die Reiserücktrittsversicherung den Reisepreis, teilweise aber mit Abzügen, beispielsweise in Form von anteiligen Stornogebühren.

Bei einer Reiserücktrittsversicherung ist es sehr wichtig, auf das Kleingedruckte zu achten. Dort ist nämlich unter anderem erläutert, welche Ereignisse konkret versichert sind. Zu Streitigkeiten führt beispielsweise regelmäßig die Frage, wann eine Erkrankung vorliegt, die tatsächlich den Reiseantritt verhindert und gleichzeitig durch die Versicherung abgedeckt ist. Viele Versicherer verweigern nämlich die Leistung, wenn es sich um eine chronische Krankheit handelt.

Wichtig ist deshalb, abzuklären, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen greift. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Versicherung erklärt, nur bei schweren und unerwartet aufgetreten Erkrankungen zu zahlen. Oder die Versicherung beruft sich darauf, dass Vorerkrankungen verschwiegen wurden. Reist der Versicherungsnehmer nicht allein, sondern findet die Busreise als Familienurlaub oder als Gruppenreise statt, ist wichtig, die Versicherung als Familien- oder Gruppen-Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Andernfalls erstattet die Versicherung den Reisepreis nicht, wenn einer ausfällt.

Entspannter Busurlaub – Wann eine Reiseabbruchversicherung ins Reisegepäck gehört

Ein Busurlaub beinhaltet meist nicht nur die Fahrt zum Hotel am Urlaubsort und zurück. Stattdessen sind verschiedene Ausflüge, Stadtrundfahrten und Besichtigungen mit im Programm. Nun kann es aber passieren, dass ein Reisender stolpert und so unglücklich stürzt, dass er sich etwas bricht.

Oder dass er mit dem Wetter oder dem Essen am Urlaubsort nicht zurechtkommt und erkrankt. Möglich ist aber auch, dass zu Hause etwas passiert, während der Reisende im Urlaub ist. Eine Reiserücktrittsversicherung hilft da nichts, denn sie greift nur dann, wenn die Reise noch nicht angetreten wurde. Muss der Reisende seinen Urlaub abbrechen, ist stattdessen die Reiseabbruchversicherung zuständig.

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Sie reguliert den Vermögensschaden, der bei einem vorzeitigen Ende des Urlaubs entsteht. Zu diesem Vermögensschaden gehören unter anderem die Zusatzkosten für die vorzeitige Heimreise oder die Kosten für die nicht genutzten Urlaubstage und Übernachtungen. Auch bei der Reiseabbruchversicherung ist aber wichtig, auf das Kleingedruckte zu achten. Hier steht, welche Ereignisse abgesichert sind und welche Kosten erstattet werden.

Bei kürzeren Reisen, beispielsweise einer Städtebusreise übers Wochenende, kann auf eine Reiseabbruchversicherung meist guten Gewissens verzichtet werden. Dauert die Reise jedoch länger, führt sie weiter weg oder sieht sie ein straffes Programm vor, ist die Reiseabbruchversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung. Gleiches gilt, wenn Familien mit kleineren Kindern oder Senioren verreisen. Aber Achtung: Auch die Reiseabbruchversicherung schließt eine Leistung oft aus, wenn im Urlaub eine chronische Krankheit oder ein Leiden, das schon einmal Probleme gemacht hat, auftritt.

Mit der Auslandsreisekrankenversicherung ist der Versicherungsschutz für die Busreise komplett

Wer im Zusammenhang mit seinem Urlaub möglichst wenig Risiko eingehen möchte, muss sich grundsätzlich selbst um seinen Versicherungsschutz kümmern. Reiseveranstalter müssen zwar auf die Reiserücktrittsversicherung hinweisen.

Dies ist gesetzlich so festgelegt. Alle anderen Versicherungen müssen jedoch nicht erwähnen und der Reisende ist auch nicht dazu verpflichtet, Reiseversicherungen abzuschließen. Recht häufig bieten Reiseveranstalter, Reisebüros und Reiseversicherer Komplettpakete an. Diese beinhalten die Reiserücktritts- und die Reiseabbruchversicherung.

Weitere Bausteine können ein Auslandskrankenschutz, eine Reisegepäckversicherung oder andere Reiseversicherungen sein. Hier gilt es aber zu prüfen, ob wirklich alle Bausteine notwendig sind. Zudem müssen die Angebote der Reiseveranstalter in Sachen Preis-Leistungs-Verhältnis nicht immer die beste Lösung sein. Generell sind Reiseversicherungen nicht allzu teuer, ein Vergleich der Preise und der versicherten Leistungen kann sich aber trotzdem sehr lohnen.

Insgesamt gilt, dass es fast immer sinnvoll ist, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Vor allem wenn Familien mit Kindern, Senioren und größere Gruppen auf Reisen gehen, die Busreise vergleichsweise teuer ist oder wenn der Urlaub lange im Voraus gebucht wird, sollte nicht auf die Versicherung verzichtet werden.

Wichtig ist aber, die Reiserücktrittsversicherung möglichst zusammen oder zeitnah mit der Reisebuchung abzuschließen. Nur so ist nämlich der gesamte Zeitraum ab der Buchung bis zum Reiseantritt abgesichert. Zusätzlichen Schutz bietet die Reiseabbruchversicherung. Sie kostet nur ein paar Euro, kann sich aber als sehr hilfreich erweisen, wenn eine vorzeitige Rückkehr nach Hause notwendig wird.

Führt die Busreise ins Ausland, macht außerdem eine Auslandskrankenversicherung Sinn. Erleidet der Reisende während seines Urlaubs einen schweren Unfall oder erkrankt er, greift die Reiserücktrittsversicherung gar nicht und die Reiseabbruchversicherung ersetzt nur den Vermögensschaden. Arzt-, Behandlungs- und Krankenhauskosten oder die Kosten für den Krankenrücktransport übernehmen sie nicht.

Dafür ist die Auslandskrankenversicherung zuständig, die es als Jahrespolice schon für unter 10 Euro gibt. Andere Reiseversicherungen hingegen sind letztlich überflüssig. So kann beispielsweise auf eine Reisegepäckversicherung bei einer Busreise, bei der das Gepäck ja zusammen mit den Reisenden im Bus unterwegs ist, gut und gerne verzichtet werden.

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Martin Schuster -Reisekaufmann, Timo Kropp - Reiseveranstalter und Marie Kusche - freiberufliche Reisejournalistin und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Busreisen, Urlaub, Reisezielen und Sehenswürdigkeiten.

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