Wenn die Wertsachen im Urlaub abhanden kommen – Infos, Tipps & Checkliste

Wenn die Wertsachen im Urlaub abhanden kommen – Infos, Tipps & Checkliste 

Geldbeutel, Ausweis, Schlüssel oder Smartphone: Wenn im Urlaub Wertsachen abhanden kommen, ist schnelles Handeln gefragt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Reisende auf seinem Schaden sitzen bleibt.

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Alles hätte so schön sein können: Der moderne und komfortable Reisebus bringt den Urlauber bequem ans Reiseziel. Die Unterkunft ist gemütlich, das Wetter schön und das Essen gut. Das Urlaubsprogramm sieht eine gelungene Mischung aus Ausflügen, Besichtigungen und Entspannung vor.

Doch dann wird die Handtasche samt Inhalt gestohlen. Oder der Geldbeutel, die Kreditkarte, der Ausweis, der Schlüsselbund oder das Smartphone ist wie vom Erdboden verschluckt. Und als wäre der Diebstahl oder Verlust nicht schon ärgerlich genug, muss der Urlauber auch noch einen kühlen Kopf bewahren und möglichst schnell reagieren.

Denn wenn er sich zuviel Zeit lässt, muss er den Schaden unter Umständen selbst tragen. Aber was kann und muss der Reisende konkret unternehmen? Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Infos und Tipps für den Fall, dass die Wertsachen im Urlaub abhanden kommen, zusammen. Außerdem gibt’s eine kompakte Checkliste mit den wichtigsten Daten zum Ausdrucken und Mitnehmen.

 

Die Bank- oder Kreditkarte

Wird die Bank- oder Kreditkarte zusammen mit der Geheimzahl entwendet, haben die Diebe sehr leichtes Spiel. Doch auch ohne die Pin können sie Geld abheben und Zahlungen tätigen, beispielsweise indem sie die Unterschrift fälschen oder online einkaufen. Solche Buchungen sind dann zwar nicht autorisiert und die Bank muss sie korrigieren.

Allerdings ist das Geld erst einmal weg und es kann etwas dauern, bis es wieder gutgeschrieben wird. Außerdem haftet der Reisende für unberechtigte Abbuchungen und Zahlungen bis zu dem Zeitpunkt, an dem er die Karte sperren lässt, mit bis zu 150 Euro. Liegt eine grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflichten vor, muss er sogar für noch höhere Beträge einstehen. Eine grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflichten wäre beispielsweise dann gegeben, wenn der Reisende seine Karte zusammen mit der Geheimzahl aufbewahrt hatte.

Um den finanziellen Schaden möglichst gering zu halten, ist also wichtig, dass der Reisende seine Bank- oder Kreditkarte so schnell wie möglich sperren lässt. Für die Sperrung kann der Reisende

  • ·         die zentrale Sperr-Notrufnummer (0049) 116 116,
  • ·         aus dem Ausland auch die Nummer 0049 / 30 4050 4050 oder
  • ·         die Sperrnummer seiner Bank

wählen. Fast alle deutschen Banken und Sparkassen nehmen am zentralen Sperrsystem teil. Ruft der Reisende den Sperr-Notruf an, wird er zu seiner Bank weitergeleitet. Selbstverständlich kann sich der Reisende aber auch direkt an seine Bank wenden. Damit die Sperrung durchgeführt werden kann, muss er sich mit seinen persönlichen Daten identifizieren und seine Kontonummer angeben. 

 

Die Reiseunterlagen

Beim Einsteigen in den Reisebus reicht es meist aus, wenn der Urlauber seinen Namen nennt. Der Busfahrer hat nämlich normalerweise eine Liste dabei, auf der alle Reisegäste aufgeführt sind. Führt die Busreise ins Ausland, muss der Busfahrer aber auch den Personalausweis oder Reisepass kontrollieren.

Vom Reiseveranstalter bekommt der Urlauber üblicherweise sogenannte Voucher, beispielsweise für das Hotel, gebuchte Ausflüge oder einen reservierten Mietwagen. Diese Voucher funktionieren im Prinzip wie Gutscheine. Sie bestätigen die Buchung und dienen als Zahlungsnachweis. Um die jeweilige Reiseleistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Reisende den entsprechenden Voucher einlösen.

Sollten die Reiseunterlagen abhanden kommen, sollte sich der Urlauber an seinen Reiseveranstalter wenden. In aller Regel kann er die Voucher neu ausfertigen und dem Dienstleister per E-Mail oder Fax zukommen lassen. Noch besser ist, wenn der Reisende seine Voucher mehrfach kopiert und die Kopien an den verschiedenen Stellen im Gepäck verstaut. 

 

Der Ausweis

Ist der Personalausweis, der Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument verloren gegangen, muss der Reisende umgehend mit der Passbehörde seiner Stadt oder Gemeinde Kontakt aufnehmen. Deren Telefonnummer sollte sich der Reisende deshalb unbedingt notieren.

Hat der Reisende ein neues Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, muss er diese Funktion außerdem sperren lassen. Dazu kann er entweder den Sperr-Notruf unter (0049) 116 116 oder aus dem Ausland auch die Nummer 0049 / 30 4050 4050 wählen.

Für die Sperrung braucht er das Passwort, das ihm für den Fall einer notwendigen Sperrung mitgeteilt wurde. Sollte der Ausweis wieder auftauchen, kann die Sperrung nach der Rückkehr aufgehoben werden. Dazu muss der Reisende aber persönlich bei der Passbehörde vorsprechen. 

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Vor Ort muss sich der Reisende an die deutsche Auslandsvertretung wenden. Sie stellt einen Reiseausweis oder einen vorläufigen Reisepass aus, der die Rückreise nach Deutschland ermöglicht. Die Adressen der deutschen Auslandsvertretungen im Urlaubsland kann der Reisende über die Internetseite des Auswärtigen Amtes herausfinden.

 

Die Schlüssel

Ist der Schlüsselbund weg, kann das gleich mehrere Probleme mit sich bringen:

·         Die Diebe könnten sich Zugang zur Wohnung verschaffen und diese ausräumen.

·         In einem Mietshaus, in dem mehrere Parteien wohnen, könnten auch die Nachbarwohnungen gefährdet sein, wenn der Haustürschlüssel in die falschen Hände gerät oder es sich um einen Generalschlüssel handelt.

·         War am Schlüsselbund auch der Schlüssel fürs Büro, könnten sich die Diebe hier ebenfalls bedienen.

·         Mit dem Autoschlüssel könnten die Diebe in aller Ruhe eine Spritztour unternehmen. 

Je nach Situation sollte der Reisende zunächst seinen Vermieter und ggf. seinen Arbeitgeber über den Verlust des Schlüssels informieren. Außerdem sollte er sich umgehend an seine Privathaftpflichtversicherung wenden. Unter Umständen kommt sie für den Austausch der Schlösser auf. Zudem sollte der Reisende seine Hausratversicherung informieren. Eventuell greift sie, wenn es um den Austausch der Schlösser geht oder es zu einem Einbruchdiebstahl kommt.

Ist der Autoschlüssel weg und das Fahrzeug Teil- oder Vollkasko versichert, muss der Reisende auch die Autoversicherung über den Schlüsselverlust in Kenntnis setzen. Lässt sich der Schlüssel dem Auto eindeutig zuordnen, wird es wahrscheinlich notwendig sein, die Schlüssel und Schlösser umzuprogrammieren. Gehörten die Autoschlüssel zu einem Mietwagen, muss der Reisende auch den Autoverleih sofort informieren. 

 

Das Smartphone

Kommt das Smartphone abhanden, kann der Dieb damit telefonieren, im Internet surfen, kostenpflichtige Abos und Dienste nutzen oder online einkaufen. Abgerechnet wird die Nutzung über die Mobilfunkrechnung, wobei vom Ausland aus ordentliche Beträge zusammenkommen können.

Was die Kostenübernahme angeht, nehmen die Mobilfunkanbieter meist den Smartphone-Besitzer als ihren Vertragspartner in die Pflicht. Jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verlust gemeldet wurde. Wichtig ist deshalb, dass der Reisende schnell reagiert.

Dazu sollte er als erstes seine SIM-Karte sperren. Hierfür kann er sich an den Sperr-Notruf unter (0049) 116 116 wenden. Von dort aus wird der Reisende an seinen Mobilfunkanbieter weitervermittelt. Alternativ kann er auch direkt die Sperrnummer seines Anbieters anrufen. Für die Sperrung der SIM-Karte muss der Reisende seine persönlichen Daten und seine Mobilfunknummer angeben. Außerdem braucht er sein Kundenkennwort. 

Daneben kann der Reisende das Smartphone als solches sperren oder die Daten darauf löschen. Allerdings setzt das voraus, dass er diese Dienste auf seinem Gerät aktiviert oder entsprechende Apps installiert hat. Gleiches gilt für die Ortung des Smartphones mittels GPS. Hat der Reisende diese Dienste aktiviert, kann er sich auf der Internetseite einloggen und die Sperrung, die Datenlöschung oder die Ortung durchführen.

Wichtig zu wissen ist aber, dass mit solchen Einstellungen auch ein Sicherheitsrisiko einhergeht. Denn wenn Fremde an die Zugangsdaten kommen, können sie die Funktionen ebenfalls nutzen.

Als Schutzmaßnahmen im Vorfeld sollte sich der Reisende die 15-stellige IMEI-Nummer seines Geräts notieren. Durch diese Nummer lässt sich das Smartphone eindeutig identifizieren, falls es wieder auftaucht. Die IMEI-Nummer steht auf dem Typenschild des Geräts. Bei vielen Smartphones wird sie außerdem im Display angezeigt, wenn der Reisende die Tastenkombination *#06# eingibt. Ratsam kann außerdem sein, eine Drittanbietersperre einzurichten.

 

Und grundsätzlich gilt:

Wenn dem Urlauber Wertsachen abhanden gekommen sind, sollte er die örtliche Polizei aufsuchen. Dort wird eine Diebstahl- oder Verlustanzeige aufgenommen. Dieser Nachweis wird es dem Urlauber leichter machen, wenn er neue Dokumente beantragen und eventuelle Schäden mit seiner Bank, dem Mobilfunkanbieter, Versicherungen und anderen Stellen regulieren muss.

 

 

Checkliste für den Ernstfall

 

Bank- oder Kreditkarte

Umgehend sperren lassen, sobald der Verlust bemerkt wird.

 

Telefonnummern für die Sperrung:

  • ·         (0049) 116 116
  • ·         0049 / 30 4050 4050
  • ·         direkte Sperrnummer der Bank: ________________________________________

 

Erforderliche Daten für die Sperrung:

Kontonummer: ________________________________________________________

Reiseunterlagen

Vom Reiseveranstalter Ersatzdokumente anfordern. 

Rufnummer des Reiseveranstalters: ________________________________________

Kundennummer / Buchungsnummer: _______________________________________

Ausweis

Verlust der heimischen Passbehörde melden, Online-Ausweisfunktion sperren lassen und Ersatzausweis bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.

 

Wichtige Rufnummern:

  • ·         Telefonnummer der Passbehörde: _______________________________________
  • ·         Sperrung der Online-Ausweisfunktion: (0049) 116 116 oder 0049 / 30 4050 4050
  • ·         Kontaktdaten der Auslandsvertretung: _________________________________________________________________________________
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Wichtige Daten:

Nummer des Ausweises: _________________________________________________

Sperr-Kennwort: _______________________________________________________

 

Schlüssel

Vermieter, Arbeitgeber, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und/oder Autoverleih informieren.

 

Wichtige Rufnummern:

  • ·         Vermieter: _________________________________________________________
  • ·         Arbeitgeber: _______________________________________________________
  • ·         Privathaftpflichtversicherung: __________________________________________
  • ·         Hausratversicherung: ________________________________________________
  • ·         Kfz-Versicherung: ___________________________________________________
  • ·         Autoverleih: _________________________ / Kundennr.: ___________________

 

Smartphone

SIM-Karte sperren, Smartphone sperren/Daten löschen 

Telefonnummern für die Sperrung:

  • ·         (0049) 116 116
  • ·         Sperrhotline des eigenen Anbieters: _____________________________________ 

Login-Daten für Online-Sperrung:

_____________________________________________________________________

 

Wichtige Daten rund ums Smartphone:

  • ·         eigene Rufnummer: __________________________________________________
  • ·         Kundenkennwort: ___________________________________________________
  • ·         IMEI-Nummer: _____________________________________________________

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Martin Schuster -Reisekaufmann, Timo Kropp - Reiseveranstalter und Marie Kusche - freiberufliche Reisejournalistin und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Busreisen, Urlaub, Reisezielen und Sehenswürdigkeiten.

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