Unfreiwillig schwarzgefahren: Wann die Strafe bezahlt werden muss und wann nicht
Seit August 2015 werden 60 Euro fällig, wenn ein Fahrgast ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt und ohne gültigen Fahrschein erwischt wird. Die neuen Beförderungsbedingungen gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel, für Züge also genauso wie für Straßenbahnen, U-Bahnen und Busse.
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