Die Rechte von Fahrgästen auf Fernbuslinien

Übersicht: die Rechte von Fahrgästen auf Fernbuslinien

Nachdem zu Jahresbeginn eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft trat, gibt es immer mehr Busunternehmen, die nach einem festen Fahrplan Fernreisen zu unterschiedlichen Zielen anbieten.

Anzeige

Eine Reise per Fernbus dauert zwar meist länger als per Bahn oder Auto, ist dafür aber in vielen Fällen auch deutlich kostengünstiger. Zudem ist eine Busreise recht komfortabel, denn der Fahrgast muss nicht umsteigen und nicht permanent auf sein Gepäck aufpassen, sondern kann sich bequem zurücklehnen.

Die Busse sind üblicherweise mit einem Wlan-Anschluss, einer Klimaanlage und einer Toilette ausgestattet und an Bord werden vielfach Snacks und Getränke angeboten. Noch steckt der Fernbusverkehr zwar in den Kinderschuhen und es wird sicher noch etwas dauern, bis alles reibungslos funktioniert, insgesamt lässt sich jedoch schon jetzt ein positives Fazit ziehen.

Seit dem 01. März 2013 gilt außerdem die EU-Verordnung 181/2011, die Regelungen zu den Fahrgastrechten auf Fernbuslinien enthält.

Übersicht: die Rechte von Fahrgästen auf Fernbuslinien

Liegen der Abfahrts- und der Zielort in einem Mitgliedsstaat der EU und beträgt die planmäßige Wegstrecke 250 Kilometer oder mehr, sieht die EU-Verordnung folgende Regelungen vor:

Überbuchung, verzögerte Abfahrt

oder Annullierung der Busfahrt

Stellt das Busunternehmen fest, dass eine Busfahrt überbucht ist, oder ist absehbar, dass die Abfahrt von einem Busbahnhof mehr als zwei Stunden später oder überhaupt nicht erfolgen wird, kann sich der Fahrgast zwischen zwei Varianten entscheiden.

Zum einen kann er seine Fahrt antreten oder fortsetzen, indem er die nächstmögliche Verbindung wählt oder auf eine Fernbuslinie ausweicht, die sein Reiseziel über eine andere Strecke erreicht. Die Reisebedingungen müssen jedoch vergleichbar sein und das Busunternehmen darf keinen Aufpreis verlangen.

Zum anderen kann der Fahrgast auf die Fahrt verzichten und die Erstattung des Fahrpreises fordern. Befindet sich der Fahrgast bereits auf einer Zwischenstation, kann er in diesem Fall außerdem verlangen, dass ihn das Busunternehmen kostenfrei und mit der nächstmöglichen Verbindung zum Abfahrtsort zurückbefördert.

Das Busunternehmen muss dem Fahrgast diese beiden Auswahlmöglichkeiten unmittelbar anbieten, wenn sich eine Überbuchung, eine verzögerte Abfahrt um mehr als zwei Stunden oder eine Annullierung abzeichnet. Erfolgt dies nicht, hat der Fahrgast nicht nur Anspruch auf die Erstattung des Fahrpreises, sondern zusätzlich dazu auf eine Entschädigung in Höhe des halben Fahrpreises.

Die Erstattung muss grundsätzlich als Geldleistung erfolgen. Der Fahrgast kann sich jedoch auch mit einer Erstattung in einer anderen Form, beispielsweise einem Gutschein, einverstanden erklären. Für die Rückzahlung des Fahrpreises hat das Busunternehmen 14 Tage lang Zeit, eine eventuelle Entschädigung muss innerhalb von einem Monat nach Antragseingang ausgezahlt werden.

Verpflegung und Unterkunft

bei verzögerter oder annullierter Abfahrt

Handelt es sich um eine Fahrt, die planmäßig länger als drei Stunden dauert, und wird die Busreise annulliert oder verschiebt sich die Abfahrt vom Busbahnhof um mehr als 90 Minuten, muss das Busunternehmen je nach Wartezeit für Snacks oder Mahlzeiten und Erfrischungen sorgen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  5 Gründe für eine Städtereise nach Valencia

Werden eine oder mehrere Übernachtungen notwendig, muss sich das Busunternehmen um ein Hotelzimmer oder eine andere Unterkunft kümmern und den Fahrgast bei der Organisation des Transfers zwischen Busbahnhof und Unterkunft unterstützen. Das Busunternehmen kann die Gesamtkosten für die Unterkunft aber auf 80 Euro pro Nacht und auf zwei Übernachtungen begrenzen.

Kann das Busunternehmen nachweisen, dass sich die verzögerte Abfahrt oder die Annullierung durch Wetterbedingungen oder andere widrige Umstände, die die Sicherheit des Busverkehrs beeinträchtigen, begründen, hat der Fahrgast keinen Anspruch auf eine Unterbringung.

Pannen, Unfälle und beschädigtes

oder verloren gegangenes Gepäck

Hat der Reisebus während der Fahrt eine Panne, muss sich das Busunternehmen darum kümmern, dass die Fahrt fortgesetzt werden kann. Dazu kann es ein anderes Fahrzeug einsetzen, das die Fahrgäste entweder selbst weitergefördert oder sie zu einem geeigneten Punkt bringt, von dem aus dann die Weiterfahrt erfolgt.

Bei einem Unfall greifen die nationalen Rechtsvorschriften, die die Entschädigungsansprüche von Fahrgästen bei einer Körperverletzung oder im Todesfall regeln. Gleiches gilt für die Beschädigung oder den Verlust von Reisegepäck.

Zudem ist das Busunternehmen dazu verpflichtet, in einer Notsituation angemessene Hilfe zu leisten, also beispielsweise Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen, sich um die Weiterbeförderung der Gäste zu kümmern oder Verpflegung bereitzustellen.

Kommt der Fernbus hingegen verspätet an seinem Zielort an, beispielsweise weil er in einen Stau geraten ist, sieht die EU-Verordnung keine besonderen Regelungen vor.

Regelungen bei Fahrten unter 250 Kilometern

Für Fahrten, bei denen die Strecke kürzer ist als 250 Kilometer, gilt, dass das Busunternehmen ein System einrichten muss, durch das Beschwerden bearbeitet werden. Zudem muss das Busunternehmen seine Fahrgäste mit Reiseinformationen versorgen und am Busbahnhof sowie über die Homepage Informationen über die Fahrgastrechte zur Verfügung stellen.

Ist ein Fahrgast behindert oder nur eingeschränkt mobil, darf das Busunternehmen keinen Aufpreis für die Mitnahme des Rollstuhls oder eines anderen Hilfsmittels verlangen. Zudem darf es sich grundsätzlich auch nicht weigern, dem Fahrgast einen bestimmten Sitzplatz im Bus zu reservieren oder den Fahrgast überhaupt mitzunehmen.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Beförderung wegen der Bauart des Busses nicht möglich ist oder die Erfüllung der geltenden Sicherheitsanforderungen nicht gewährleistet wäre.

Mehr Reisetipps, Ratgeber und Anleitungen:

Thema: Die Rechte von Fahrgästen auf Fernbuslinien

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


busreisen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Martin Schuster -Reisekaufmann, Timo Kropp - Reiseveranstalter und Marie Kusche - freiberufliche Reisejournalistin und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Busreisen, Urlaub, Reisezielen und Sehenswürdigkeiten.

Kommentar verfassen