Gesundheitsreise per Bus – worauf es bei Kur, OP & Co. zu achten gilt
Bei einigen Beschwerden, Leiden und Erkrankungen verursacht nicht nur das Krankheitsbild selbst Schmerzen, sondern so mancher Betroffener bekommt noch zusätzliche Schmerzen, wenn er an die Behandlungskosten denkt. Paradebeispiel hierfür ist der Zahnarzt, bei dem der Patient einen ordentlichen Anteil aus eigener Tasche bezahlen muss.
Aber auch eine Augenoperation, eine Kur und andere Anwendungen können eine große finanzielle Belastung darstellen. Immer mehr Betroffene denken deshalb über eine medizinische Behandlung im Ausland nach, die dort oftmals kostengünstiger angeboten wird.
Auf diesen Trend haben natürlich auch die Reiseveranstalter reagiert. Angefangen bei der Augen-OP in Ungarn über den Zahnersatz in Polen bis hin zur Kur in Tschechien, Gesundheitsreisen werden in den verschiedensten Varianten angeboten.
Bevor sich der Betroffene aber für eine Behandlung im Ausland entscheidet, sollte er sich über die Vorschriften der Krankenkassen informieren, denn nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden.
Für diejenigen, die eine Gesundheitsreise per Bus erwägen, fasst die folgende Übersicht zusammen, worauf es bei Kur, OP & Co. im Ausland zu achten gilt:
Inhalt
Die Absprache mit der Krankenkasse
vor der Gesundheitsbusreise
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen seit 2004 die Kosten von ambulanten Behandlungen in allen Ländern der EU. Allerdings ist bei bestimmten Behandlungen im Vorfeld die Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um solche Leistungen, die die Krankenkasse auch bei einer Durchführung in Deutschland genehmigen muss, also beispielsweise Kuren oder Zahnersatz. Reist der Betroffene ins Ausland, weil er sich dort seine Zähne richten lassen möchte, muss zuvor er den sogenannten Heil- und Kostenplan bei seiner Krankenkasse einreichen.
Legt er diesen nicht vor, erstattet die Krankenkasse keine Kosten. Eine Genehmigung ist außerdem für alle geplanten Krankenhaus- und Klinikaufenthalte notwendig.
Aber selbst wenn eine Behandlung ansteht, die nicht genehmigt werden muss, sollte sich der Betroffene im Vorfeld mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und abklären, welche Leistungen möglich sind und welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt.
Die Suche nach einem
geeigneten Arzt und
was vorab zu klären ist
Die Krankenkassen sind auch gute Ansprechpartner, wenn es um die Suche nach einem passenden Arzt geht. Oft verfügen sie über Informationen, mit welchen Ärzten Versicherungsnehmer gute Erfahrungen gemacht haben. Zudem können sie Auskunft darüber geben, worauf es bei der Arztwahl zu achten gilt.
Wertvolle Tipps gibt es aber auch bei den medizinischen Diensten von Automobilclubs und bei Veranstaltern von Gesundheitsreisen. Sehr viele Ärzte und Kliniken stellen sich zudem im Internet vor. Hat der Betroffene einen Arzt gefunden, sollte er vor Antritt der Busfahrt und vor Beginn der Behandlung folgende Punkte klären:
- · Die Qualifikation.
Dem Laien ist es zugegebenermaßen nur bedingt möglich, die Qualifikation des Arztes und die Qualitätsstandards der Praxis oder der Klinik zu beurteilen. Allerdings können Zertifizierungen nach europäischen Standards wie beispielsweise das ISO-Zeichen eine gute Orientierungshilfe sein.
Zudem kann der Betroffene den Arzt bitten, ihm vor der Erstellung eines Zahnersatzes einen Materialpass zukommen zu lassen. Dieser informiert darüber, welches Material verwendet wird und welches Labor den Zahnersatz anfertigt.
- · Der Behandlungsplan.
Der Patient sollte sich vorab erklären lassen, wie die Behandlung konkret abläuft. Außerdem sollte er mit dem Arzt sämtliche Termine von der Voruntersuchung über die eigentliche Behandlung bis hin zur Nachsorge abstimmen.
Vor allem bei chirurgischen Eingriffen ist die Nachbehandlung nämlich sehr wichtig, um einen guten Heilungserfolg zu erzielen. Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist, zu erfragen, ob der ausländische Arzt mit Ärzten zusammenarbeitet, die in Deutschland niedergelassen sind und die Nachsorge übernehmen könnten.
Dadurch können die Dauer der Gesundheitsreise nämlich verkürzt und so eventuell weitere Reisekosten eingespart werden.
- · Der Kostenvoranschlag.
Um später böse Überraschungen zu vermeiden, sollte sich der Patient einen möglichst genauen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Dieser sollte übersichtlich und nachvollziehbar sein und zudem alle notwendigen Maßnahmen, also beispielsweise auch Röntgenaufnahmen oder eine Anästhesie, beinhalten.
- · Privater Behandlungsvertrag.
Um sicherzustellen, dass deutsches Recht angewendet werden kann, beispielsweise im Hinblick auf die Gewährleistung bei Komplikationen, sollte der Patient immer einen entsprechenden privaten Behandlungsvertrag mit seinem ausländischen Arzt abschließen.
- · Die Verständigung.
Nicht zuletzt sollte der Patient sicherstellen, dass es keine Verständigungsprobleme gibt. Sehr viele Ärzte, die deutsche Patienten behandeln, sprechen zwar deutsch oder beschäftigen deutschsprachiges Personal, sicherheitshalber sollte der Patient aber im Vorfeld noch einmal nachfragen.
Das Szenario, dass der Patient die Ausführungen des Arztes nicht versteht, die Fragen des Arztes nicht beantworten kann oder der Arzt die Befunde mangels Verständnis nicht einordnen kann, sollte nämlich auf jeden Fall vermieden werden.
Die beiden häufigsten Behandlungen
im Ausland
Die beiden Maßnahmen, für die deutsche Versicherte am häufigsten eine Gesundheitsreise ins Ausland unternehmen, sind der Zahnersatz und die Kur.
Dabei gilt folgendes:
· Am Zahnersatz beteiligen sich die Krankenkassen mit einem festgelegten Zuschuss.
Dieser Zuschuss wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten als Pauschale für das jeweilige Krankheitsbild und grundsätzlich für alle Versicherten in einheitlicher Höhe erstattet. Diese Regelungen findet auch bei Behandlungen im Ausland Anwendung.
Der Patient sollte sich daher zunächst einen Heil- und Kostenplan von einem Zahnarzt in Deutschland erstellen lassen, aus dem sowohl der Krankenkassenzuschuss als auch der Eigenanteil hervorgehen. Anschließend sollte der Patient einen solchen Heil- und Kostenplan von dem ausländischen Zahnarzt anfordern.
Diesen muss er der Krankenkasse ohnehin vorlegen, andernfalls erstattet sie keine Kosten. Der Patient kann so aber auch vergleichen, ob sich die Fahrt ins Ausland wirklich lohnt, denn zum Eigenanteil kommen ja auch noch die Reisekosten dazu.
· Mittlerweile gibt es einige Krankenkassen, die Verträge mit osteuropäischen Kureinrichtungen abgeschlossen haben. Dadurch wird eine direkte Abrechnung zwischen Krankenkasse und Kureinrichtung deutlich einfacher.
Versicherte sollten deshalb nachfragen, ob ihre Krankenkasse bereits mit Einrichtungen im Ausland zusammenarbeitet. Grundsätzlich kann ein Versicherter aber unabhängig von eventuell bestehenden Abkommen wählen, ob er seine Kur in Deutschland oder im europäischen Ausland verbringen möchte.
Die Abrechnung einer Behandlung im Ausland erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, der Versicherte muss die Kosten zunächst aus eigener Tasche vorstrecken. Ist die Behandlung abgeschlossen und reicht der Versicherte die Rechnung ein, erstattet die Krankenkasse die Kosten.
Allerdings übernimmt sie nur die Kosten, die sie auch bei einer Behandlung in Deutschland bezahlt hätte. Außerdem zieht sie von ihrem Zuschuss zum einen die gesetzlichen Zuzahlungen des Patienten und zum anderen die Gebühren für den höheren Verwaltungsaufwand ab.
Voraussetzung ist zudem, dass die Rechnung die Kostenfaktoren einzeln aufschlüsselt und in deutscher oder zumindest englischer Sprache verfasst ist. Andernfalls müsste der Patient die Übersetzungskosten übernehmen.
Beträge, die über die Behandlungskosten in Deutschland hinausgehen, sowie die Kosten für die Gesundheitsreise als solches, also für die Busfahrt, die Unterkunft und die Verpflegung, muss der Patient grundsätzlich selbst bezahlen.
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Thema: Gesundheitsreise per Bus
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