Übersicht: Reisedokumente bei Busreisen innerhalb der EU

Übersicht: Reisedokumente bei Busreisen innerhalb der EU

Anders als bei einer Flugreise kann der Urlauber das Zusammenstellen der Reisedokumente bei einer Busreise etwas entspannter angehen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Reiseziel in einem Mitgliedsstaat der EU liegt. Ganz ohne Papiere geht es aber trotzdem nicht.

Anzeige

Die folgende Übersicht erklärt, welche Reisedokumente bei Busreisen innerhalb der EU ins Gepäck gehören.

Der Personalausweis oder der Reisepass muss mit!

Innerhalb des Schengenraums finden keine Grenzkontrollen mehr statt. Deshalb können die jeweiligen Landesgrenzen passiert werden, ohne dass ein Ausweisdokument vorgezeigt werden muss. Für eine Einreise in die EU-Länder, die nicht zum Schengenraum gehören, reicht in den meisten Fällen der Personalausweis.

Liegt das Ziel der Busreise innerhalb der EU, braucht der Urlauber also in aller Regel keinen Reisepass. Hat der Urlauber einen Reisepass, kann er diesen aber selbstverständlich auch oder anstelle des Personalausweises mitnehmen.

Nun wird sich so mancher vielleicht fragen, wofür er überhaupt ein Ausweisdokument benötigt, wenn innerhalb der EU doch ohnehin so gut wie keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden. Dies erklärt sich mit nationalen Vorschriften. In vielen EU-Ländern gibt es Vorschriften, die den Urlauber dazu verpflichten, ein Ausweisdokument bei sich zu führen, wenn er sich im Land aufhält. Der Führerschein, die Bankkarte oder eine Kreditkarte wird nicht immer als Identitätsnachweis anerkannt. Deshalb ist der Urlauber auf der sicheren Seite, wenn er seinen Personalausweis oder seinen Reisepass dabei hat.

Übrigens: Auch der Busreiseveranstalter kann verlangen, dass der Urlauber ein Ausweisdokument vorlegt. Dadurch kann sich der Reiseveranstalter absichern, dass der Urlauber, der in den Bus einsteigt, auch tatsächlich derjenige ist, auf den die Busreise gebucht ist.

Wenn das Ausweisdokument abgelaufen ist oder gestohlen wurde…

Nun kann es passieren, dass der Urlauber kurz vor der Abreise feststellt, dass sein Personalausweis oder Reisepass in Kürze abläuft oder sogar schon abgelaufen ist. Auch das Risiko, dass die Papiere verloren gegangen sind oder gestohlen wurden, lässt sich nie ganz ausschließen.

Wie der Urlauber in solchen Fällen vorgehen sollte, hängt von seinem Reiseziel ab. Viele EU-Länder erlauben auch dann eine Ein- und Ausreise, wenn der Urlauber kein gültiges Ausweisdokument vorzeigen kann. Einheitliche Regelungen dazu gibt es aber nicht. Stattdessen legt jedes EU-Land seine eigenen Bestimmungen fest.

Steht die Abreise erst noch bevor, sollte sich der Urlauber an sein zuständiges Bürgeramt wenden. Meist kann hier kurzfristig ein Ersatzreisedokument ausgestellt werden. Befindet sich der Urlauber bereits im EU-Ausland, sollte er sich mit der deutschen Auslandsvertretung, meist ist dies eine Botschaft oder ein Konsulat, in Verbindung setzen. Hier kann er ebenfalls Ersatzdokumente bekommen.

Achtung:

Bei Busreisen werden mitunter mehrere Länder passiert. Wer beispielsweise von Deutschland aus eine Busreise nach Spanien unternimmt, fährt auch durch Frankreich. Was die Ein- und Ausreisebestimmungen angeht, müssen deshalb nicht nur das Zielland, sondern alle EU-Länder unterwegs berücksichtigt werden. Welche Vorschriften in den einzelnen Ländern gelten, kann über die Internetseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/) unter dem Menüpunkt “Reise und Sicherheit” in Erfahrung gebracht werden.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Tipps für eine Städtereise nach Hamburg, 3. Teil

Reisen Kinder mit, sollte eine Erklärung der Erziehungsberechtigten vorhanden sein.

Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument. Ein Eintrag im Reisepass der Eltern reicht nicht mehr aus. Für Kinder, die jünger sind als 12 Jahre, gibt es den Kinderreisepass. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass vorlegen. Innerhalb der EU reicht aber, genauso wie bei Erwachsenen, in aller Regel der Personalausweis aus.

Nehmen beispielsweise die Großeltern, Verwandte oder Freunde der Familie das Kind mit in den Urlaub, sollten die Eltern eine kurze Erklärung aufsetzen. In dem Schreiben sollte sie bestätigen, dass sie ihre Zustimmung zu der Reise erteilt haben. Eine solche Erklärung kann auch dann sinnvoll sein, wenn nur ein Elternteil mit dem Kind verreist und der andere Elternteil zu Hause bleibt.

Einheitliche EU-Regelungen, wann eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorhanden sein muss, gibt es nicht. Ratsam ist daher, sich im Vorfeld über die Bestimmungen im Zielland (und den Transitländern) zu erkundigen. Außerdem kann es insgesamt nicht schaden, wenn im Ernstfall eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden kann.

Um ein Visum muss sich der Urlauber nicht kümmern.

Hat der Urlauber eine Busreise gebucht, muss er sich nicht selbst um ein Visum kümmern. Innerhalb der EU ist normalerweise ohnehin kein Visum erforderlich. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, beispielsweise weil in einem Land besondere Visabestimmungen gelten oder weil die Busreise einen langen Auslandsaufenthalt umfasst, wird der Busreiseveranstalter den Urlauber in aller Regel über die notwendigen Formalitäten informieren oder sie gleich selbst erledigen.

Eine Bescheinigung vom Arzt kann nicht schaden.

Muss der Urlauber regelmäßig Medikamente nehmen, kann er diese bei einer Busreise ruhigen Gewissens in den Koffer packen. Anders als bei einer Flugreise muss er nämlich keine Sorge haben, dass sein Gepäck möglicherweise verloren geht oder erst mit Verspätung ankommt. Ratsam ist aber, dass der Urlauber seinen Arzt darum bittet, ihm eine Bescheinigung auszustellen.

In der Bescheinigung, die am besten auf Deutsch und auf Englisch ausgestellt sein sollte, sollte angegeben sein, welche Medikamente der Urlauber wann und weswegen einnehmen muss. Sollte es zu einer Kontrolle kommen, kann der Urlauber so nachweisen, dass er die Arzneimittel tatsächlich für sich selbst braucht. Mit der Bescheinigung wird er es außerdem einfacher haben, sich mit einem Arzt oder Apotheker zu verständigen, falls er vor Ort erkranken oder Ersatzmedikamente brauchen sollte.

Kopien von den Reisedokumenten können sehr hilfreich sein.

Grundsätzlich sollte der Urlauber alle wichtigen Dokumente, also beispielsweise die Reisepapiere, den Ausweis, den Führerschein und seine Bankkarte, kopieren und die Kopien mitnehmen. Die Originale können dann während des Urlaubs im Hotel bleiben, ideal ist eine Aufbewahrung im Hotelsafe. Sollten die Originale verloren gehen oder gestohlen werden, hat der Urlauber zumindest noch die Kopien.

Dadurch wird es sehr viel leichter, Ersatzdokumente zu beschaffen. Eine gute Möglichkeit ist auch, alle wichtigen Dokumente zu scannen und zusammen mit einer Liste mit wichtigen Telefonnummern, Adressen und anderen Daten in ein PDF zu packen.

Diese Datei kann der Urlauber dann als E-Mail an sich selbst schicken. Im schlimmsten Fall kann der Urlauber vor Ort ein Internetcafe aufsuchen und sein E-Mail-Postfach aufrufen. Dadurch hat er Zugriff auf die Dokumentenkopien und alle wichtigen Daten.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Die schönsten Sehenswürdigkeiten im fränkischen Forchheim, 2. Teil

Mehr Tipps, Ratgeber und Anleitungen zu Reisen:

Thema: Übersicht: Reisedokumente bei Busreisen innerhalb der EU

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


busreisen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Martin Schuster -Reisekaufmann, Timo Kropp - Reiseveranstalter und Marie Kusche - freiberufliche Reisejournalistin und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Busreisen, Urlaub, Reisezielen und Sehenswürdigkeiten.

Kommentar verfassen