Was tun, wenn es bei einer Busreise Probleme gibt?

Was tun, wenn es bei einer Busreise Probleme gibt?

Eigentlich verspricht eine Busreise Erholung und Entspannung vom ersten Moment an. Schließlich wird der Reisende am vereinbarten Treffpunkt abgeholt und kann es sich direkt danach im Reisebus gemütlich machen, bis der Zielort erreicht ist.

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Auch am Zielort kümmert sich der Busreiseveranstalter um reibungslose Abläufe, bis er den Reisenden schließlich wieder sicher und bequem zurück an den Ausgangspunkt der Reise bringt. Soweit zumindest die Theorie. In der Praxis kann nämlich, wie bei allen anderen Reisen, natürlich auch bei einer Busreise einmal etwas schiefgehen.

Welche Möglichkeiten der Reisende hat,
wenn es Probleme gibt, erklärt der folgende Beitrag:

Was tun, wenn die Busreise mit Verspätung beginnt?

Trifft der Reisebus mit wenigen Minuten Verspätung am vereinbarten Treffpunkt ein, muss der Reisende das akzeptieren. Schließlich kann es durchaus sein, dass der Bus auf andere Reisende warten musste, dass an einem Treffpunkt mehrere Personen zugestiegen sind und dies etwas länger gedauert hat als eingeplant, oder dass der Bus auf seiner Tour zu den Treffpunkten in dichten Verkehr geraten ist.

Eine geringfügige Verspätung muss der Reisende also dulden. Lässt der Reisebus aber lange auf sich warten, muss der Reisende den verspäteten Reisebeginn nicht stillschweigend hinnehmen. Eine feste Grenze, ab wann eine Verspätung in jedem Fall unzumutbar ist, gibt es so allerdings nicht. Entscheidend sind vielmehr die örtlichen Bedingungen, die Witterungsverhältnisse und die Wartezeit im konkreten Einzelfall.

Herrscht angenehm warmes und trockenes Wetter und wartet der Reisende an einem Treffpunkt, der überdacht und mit ausreichend Sitzgelegenheiten ausgestattet ist, ist eine längere Wartezeit zumutbar, als wenn der Reisende bei heftigen Regen- oder Schneeschauern auf offener Straße auf den Bus warten muss.

Grundsätzlich kann der Reisende bei einer längeren Wartezeit auf den Reisebus entscheiden, ob er einen Teil des Reisepreises zurückfordert oder ob er komplett auf die Busreise verzichtet.

·         Möchte der Reisende nicht auf seinen Urlaub verzichten, einen Teil des Reisepreises aber zurückverlangen, sollte er den Busreiseveranstalter so früh wie möglich über die Verspätung und die Umstände während der Wartezeit informieren. Besteht hierzu keine Möglichkeit, sollte der Reisende Belege sammeln, beispielsweise indem er die örtlichen Verhältnisse und die Witterungsbedingungen in Fotos festhält oder andere Personen als Zeugen sucht. Ist der Reisende aus dem Urlaub zurückgekehrt, hat er einen Monat lang Zeit, um einen Teil des Reisepreises als Entschädigung für die Verspätung vom Reiseveranstalter zurückzuverlangen.

·         Möchte der Reisende die Busreise nicht mehr antreten, sollte er auf jeden Fall versuchen, den Reiseveranstalter zu informieren. Kann der Busreiseveranstalter keine Abhilfe schaffen und den Reisemangel nicht beheben, kann der Reisende den Urlaub absagen. In diesem Fall muss er keine Stornokosten bezahlen und bekommt den Reisepreis erstattet.

Einen Anspruch auf die Erstattung des Reisepreises hat der Reisende übrigens auch dann, wenn der Reisebus an einem anderen Treffpunkt hält als vereinbart. Wartet der Reisende an dem Zusteigepunkt, der in den Reiseunterlagen steht, hält der Reisebus aber an einer anderen Stelle und führt dies dazu, dass sich Reisender und Reisebus gegenseitig übersehen, muss der Busreiseveranstalter dem Reisenden die Kosten für die unverschuldet verpasste Busreise erstatten.

Was tun, wenn der Reisebus nicht so ausgestattet ist, wie vereinbart?

War per Reisevertrag ein Reisebus mit einer bestimmten Ausstattung vereinbart, muss der Busreiseveranstalter einen Reisebus einsetzen, der auch entsprechend ausgestattet ist. Natürlich kann der Reiseveranstalter einen Bus einsetzen, der über eine bessere Ausstattung verfügt. Eine minderwertigere Ausstattung ist jedoch nicht zulässig.

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Eine gewisse Sternekategorie des Busses, Toiletten, eine Klimaanlage, eine Bordküche oder WLan im Bus werden nämlich zu Bestandteilen des Reisevertrags. Deshalb kann der Reisende prinzipiell einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, wenn die Vereinbarungen aus dem Reisevertrag nicht erfüllt werden.

Auch hier empfiehlt es sich wieder, die Abweichungen zu dokumentieren. So kann der Reisende zum einen Fotos machen, die zeigen, dass die zugesicherte Ausstattung nicht gegeben war.

Zum anderen kann der Reisende notieren, welche Abweichungen es gab, und sich seine Mängelliste vom Reiseleiter oder dem Busfahrer durch Unterschrift bestätigen lassen. Auch andere Reisende können als Zeugen auftreten. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub kann der Reisende seine Belege dann zusammen mit seiner Rückerstattungsforderung beim Busreiseveranstalter einreichen.

Was tun, wenn das Gepäck unterwegs Schaden nimmt?

Wird das Gepäck während der Busreise beschädigt oder geht es komplett verloren, kann der Reisende Schadensersatz und eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises vom Busreiseveranstalter fordern. Wichtig ist aber, dass der Reisende den Reiseleiter umgehend informiert, sobald ihm die Beschädigungen oder der Verlust aufgefallen sind.

Wird die Busreise von keinem Reiseleiter begleitet und ist auch am Urlaubsort kein Reiseleiter erreichbar, sollte sich der Reisende an den Busreiseveranstalter in Deutschland wenden. Direkt am Urlaubsort kann sich der Reisende die Utensilien besorgen, die er unbedingt benötigt. Die Kosten hierfür trägt der Reiseveranstalter.

Viele Reiseveranstalter bieten an, den entstandenen Schaden schon am Urlaubsort zu regulieren. Solche Schadensersatzleistungen sollte der Reisende aber nur unter Vorbehalt annehmen und sich gleichzeitig vorbehalten, gegebenenfalls weitere Ansprüche geltend zu machen.

Üblicherweise ersetzt der Reiseveranstalter den Wert, den die Gegenstände zu dem Zeitpunkt, an dem sie beschädigt wurden oder verloren gegangen sind, hatten. Kann der Reisende sein Gepäck während des kompletten Urlaubs nicht nutzen, kann er verlangen, dass ihm der Reiseveranstalter zwischen 20 und 25 Prozent des Reisepreises zurückzahlt.

Kann der Reiseveranstalter allerdings beweisen, dass er für den entstandenen Schaden nicht verantwortlich gemacht werden kann, muss er auch keine Schadenersatzleistungen erbringen.

Wie lange kann der Reisende seine Ansprüche geltend machen?

Grundsätzlich gilt, dass der Reisende alle auftretenden Schwierigkeiten unmittelbar dokumentieren sollte, damit er sie später nachweisen kann. Außerdem sollte er entweder den Reiseleiter vor Ort oder den Reiseveranstalter in Deutschland über die Reisemängel informieren.

Nach der Rückkehr aus dem Urlaub hat der Reisende einen Monat lang Zeit, um seine Forderungen an den Reiseveranstalter zu stellen. Ratsam hierbei ist, die Forderungen schriftlich zu stellen und dem Reiseveranstalter so zukommen zu lassen, dass der Reisende den Versand belegen kann.

Lehnt der Reiseveranstalter die Forderungen ab, verjähren die Ansprüche des Reisenden innerhalb von zwei Jahren. Der Reiseveranstalter hat aber die Möglichkeit, die Verjährungsfrist auf ein Jahr zu kürzen. Wichtig ist deshalb, einen Blick in die Vertragsbedingungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Busreiseveranstalters zu werfen.

Die Verjährungsfrist beginnt, wenn der Reisende aus dem Urlaub zurückkommt und endet ein oder zwei Jahre später. Sie verlängert sich aber noch um die Zeit, in der der Reisende mit dem Reiseveranstalter über Schadensersatzansprüche und Rückerstattungsforderungen verhandelt. Wird keine Einigung erzielt, muss der Reisende vor Ablauf der Verjährungsfrist Klage erheben, um die Verjährung seiner Ansprüche zu stoppen.

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Martin Schuster -Reisekaufmann, Timo Kropp - Reiseveranstalter und Marie Kusche - freiberufliche Reisejournalistin und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Busreisen, Urlaub, Reisezielen und Sehenswürdigkeiten.

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