Neue Regeln für Personalausweis und Reisepass
Deine Urlaubsreise steht kurz bevor, doch dein Personalausweis oder Reisepass ist abgelaufen? Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Regeln für solche Ausweisdokumente. So hat das ausgedruckte Foto ausgedient. Stattdessen brauchst du für deinen Antrag ein digitales Passfoto. Außerdem reicht ein Gang zur Behörde. Wir erklären die Änderungen!
Inhalt
Was gilt bei der Beantragung von Personalausweis oder Reisepass?
Seit dem 1. Mai 2025 brauchst du kein ausgedrucktes Passfoto mehr, wenn du einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragst. Stattdessen möchte die zuständige Behörde nun ein digitales Passbild haben.
Ob du das Foto für dein Ausweisdokument bei einem professionellen Fotografen erstellen lässt oder vor Ort in der Behörde aufnimmst, kannst du dir aussuchen. In vielen Bürgerämtern stehen bereits Selbstbedienungsterminals bereit.
In so einem Fotoautomaten kannst du dein Passbild selbst aufnehmen und in aller Regel zwischen drei Bildern auswählen. Sollte dir keines der Fotos zusagen, kannst du die Aufnahme abbrechen und noch einmal neu starten.
Zusätzlich zu den Passbildern kann der Fotoautomat auch Fingerabdrücke und Unterschriften erfassen. Für die Nutzung des Fotoautomaten werden 6 Euro fällig.
Bislang sind aber noch nicht alle Bürgerämter mit solchen Selbstbedienungsterminals ausgestattet. Aus diesem Grund gilt bis Ende Juli eine Übergangsfrist, während der die ausstellenden Behörden auch noch klassische Papierfotos akzeptieren können.
Erkundige dich deshalb im Zweifel vorab beim örtlichen Amt, ob du das Passbild vor Ort machen oder ein herkömmliches Passfoto einreichen kannst.
Alternativ ist ein zertifiziertes Fotostudio der richtige Ansprechpartner. Hier nimmt der Fotograf wie gewohnt das Passbild auf und lädt es anschließend in eine gesicherte Cloud hoch.
Für dich druckt er einen Data-Matrix-Code aus. Mit diesem Code kann die Behörde dein Bild in der Cloud abrufen und herunterladen. Wie teuer die Passbilder im Fotostudio sind, entscheidet der Fotograf selbst.
Welche Anforderungen muss das digitale Passbild erfüllen?
Für das digitale Passbild gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für ein biometrisches Passfoto auf Papier.
Die wichtigsten Kriterien sind:
Das Bild ist 35 mal 45 Millimeter groß.
Das Gesicht nimmt 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe ein. Es ist vom Kinn bis zum oberen Kopfende zu sehen und beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar. Außerdem ist das Gesicht überall gleichmäßig ausgeleuchtet und scharf abgebildet.
Der Kopf ist gerade und mittig.
Der Gesichtsausdruck ist neutral. Die Augen sind klar und deutlich erkennbar und schauen geradeaus in die Kamera, der Mund ist geschlossen.
Der Hintergrund ist hell, einfarbig und bildet einen deutlichen Kontrast zum Gesicht und den Haaren.
Die Farben müssen realitätsgetreu wiedergegeben sein. Das gilt vor allem für die Hautfarbe.
Eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen erlaubt. In diesem Fall muss das Gesicht aber trotzdem vom Kinn bis zur Stirn sichtbar sein.
Ausnahmen sind in gewissem Umfang nur bei Babys, Kindern und aus medizinischen Gründen zulässig.
Warum wurde auf ein digitales Passfoto umgestellt?
Nach eigener Aussage möchte der Gesetzgeber durch die neuen Regelungen zum einen erreichen, dass die Beantragung von Ausweisdokumenten schneller und einfacher wird. Die einheitlichen Abläufe sollen Bürokratie abbauen und zudem die Digitalisierung voranbringen.
Zum anderen sollen digitale Passbilder die Sicherheit erhöhen und Fälschungen wie dem sogenannten Morphing vorbeugen. Beim Morphing werden Fotos von mehreren Personen so miteinander verschmolzen, dass ein neues Bild entsteht.
Weil automatische Gesichtserkennungssysteme nicht registrieren, dass es sich um ein manipuliertes Foto handelt, können sich die beteiligten Leute einen Pass teilen. Diesen Pass können sie dann nutzen, um zum Beispiel ihre Identitäten zu tauchen oder Sicherheitskontrollen an Grenzübergängen und Flughäfen zu umgehen.
Solche Fälschungsversuche sind nahezu unmöglich, wenn ein digitales Passbild direkt nach der Aufnahme in abgesicherter Form an die Behörde übermittelt wird.
Wie bekomme ich mein neues Ausweisdokument?
Bislang war es notwendig, die zuständige Behörde zweimal aufzusuchen, nämlich zunächst, um den Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, und ein zweites Mal, um den fertigen Ausweis abzuholen.
Auch in Zukunft kannst du deinen Ausweis zwar persönlich abholen. Aber du kannst dir seit dem 1. Mai 2025 den zweiten Gang zum Amt auch sparen.
Denn auf Wunsch wird dir dein neuer Personalausweis oder Reisepass per Post zugeschickt. Dafür wird allerdings eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro fällig.
Und noch ein Tipp:
Du kannst dich per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn dein Ausweis demnächst abläuft. So wirst du rechtzeitig daran erinnert und musst dich nicht erst kurz vor dem Urlaub noch schnell um ein gültiges Ausweisdokument kümmern.
Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:
- Warum sind Reisen innerhalb Deutschlands so beliebt?
- Was bringt es, Kulturhauptstadt zu sein?
- Was genau ist eine Pauschalreise wirklich?
- Wie geht „Slow Travel“?
- 3 Gründe, WLan unterwegs besser abzuschalten
- Wird der ÖPNV durch das Deutschlandticket nachhaltiger?
- Sind informelle Buslinien effizienter als zentralisierte Dienste?
- Dürfen Busse an Haltestellen überholt werden?
Thema: Neue Regeln für Personalausweis und Reisepass
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Neue Regeln für Personalausweis und Reisepass - 10. Mai 2025
- Warum sind Reisen innerhalb Deutschlands so beliebt? - 10. April 2025
- Was bringt es, Kulturhauptstadt zu sein? - 7. März 2025