Ist ein Storno bei einer Reisewarnung möglich?

Ist ein Storno bei einer Reisewarnung möglich?

Busreisen haben eher selten bekannte Krisengebiete zum Ziel. Und viele Urlauber buchen erst gar keine Reise in ein Land, in dem die Lage schwierig ist. Doch auch in einem Land, das als sicher und sehr stabil gilt, kann sich die Situation plötzlich verändern.

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Reisewarnungen

Ein Terroranschlag, aber auch ein heftiges Unwetter oder ein anderer Unglücksfall sind Beispiele für Ereignisse, die zur Katastrophe führen können. Verständlicherweise möchte kaum ein Urlauber seine Reise mit einem mulmigen Gefühl im Bauch antreten.

Nur: Wie ist das eigentlich? Wann kann der Urlauber zu Hause bleiben? Und wer übernimmt die Kosten?

Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden!:

 

Warum sollte der Reisende einen Blick auf die Seite des Auswärtigen Amtes werfen?

Das Auswärtige Amt hält viele interessante und nützliche Informationen bereit. Neben aktuellen Meldungen zur Außenpolitik findet der Urlauber dort auch Infos über sein Zielland. Außerdem gibt es auf der Webseite Hinweise, die sich der Urlauber vor Reiseantritt anschauen sollte.

Dabei lassen sich die Hinweise in drei Gruppen einteilen:

  1. Reisehinweise: Unter den Reisehinweisen sind unter anderem allgemeine Infos über die Einreisebestimmungen, zoll- und strafrechtliche Besonderheiten, Verhaltenstipps und medizinische Hinweise aufgeführt. Hier kann sich der Urlauber also generell über die Dinge informieren, die er rund um seine Reise wissen sollte.
  2. Sicherheitshinweise: In dieser Rubrik nennt das Auswärtige Amt besondere Risiken für Urlauber. Außerdem kann hier auch die Empfehlung stehen, auf Ausflüge in bestimmte Städte, Regionen, Landesteile oder insgesamt auf Reisen in das Land zu verzichten.
  3. Reisewarnungen: Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, so ist das ein dringender Appell, nicht in das Land oder bestimmte Teile davon zu reisen. Denn der Urlauber würde sich so einer Gefahr für Leib und Leben aussetzen. Grundsätzlich spricht das Auswärtige Amt aber nur vergleichsweise selten Reisewarnungen aus. Etwa bei Krieg, Terror, einer Epidemie oder einer verheerenden Naturkatastrophe. In diesem Fall werden dann mitunter Deutsche, die in dem Land leben, auch dazu aufgefordert, das Land zu verlassen.

Die Hinweise des Auswärtigen Amtes sind einerseits natürlich eine interessante Lektüre. Andererseits können sie dazu beitragen, einen schönen und sicheren Urlaub zu verbringen. Denn je besser der Urlauber informiert ist, desto weniger läuft er Gefahr, dass er in Schwierigkeiten gerät.

Zudem gibt es eine Liste, in die sich der Urlauber eintragen kann. Sollte doch etwas passieren, kann er schneller gefunden werden. Speziell die Reisewarnungen wiederum werden wichtig, wenn es um ein Storno der gebuchten Reise geht.

 

Ist ein Storno bei einer Reisewarnung möglich?

Ja. Liegt eine aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, kann eine Pauschalreise kostenlos storniert werden. Eine Pauschalreise ist eine Reise, die aus mindestens zwei Komponenten besteht. Und bei einer Busreise ist das in aller Regel der Fall. Denn hier bucht der Urlauber die Fahrt mit dem Bus, die Unterkunft und oft auch Ausflüge als ein Paket.

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Der Grund für die Stornierung nennt sich offiziell „unvermeidbare außergewöhnliche Umstände“. Damit ist gemeint, dass beispielsweise Terrorrisiken, unvorhersehbare politische Unruhen oder eine Naturkatastrophe die Reise erheblich gefährden. Gleichzeitig muss es sich aber auch um Ereignisse handeln, die bei der Buchung so nicht vorhersehbar waren.

Etwas schwieriger kann es bei einer Individualreise werden. Eine Individualreise liegt vor, wenn der Urlauber seine Reise selbst zusammengestellt und mit mehreren Anbietern Verträge geschlossen hat. Hat er beispielsweise bei einem Busunternehmen die Fahrt mit dem Bus gebucht und seine Unterkunft direkt im Hotel reserviert, ist das eine Individualreise.

Möchte er diese stornieren, muss er sich mit seinen Vertragspartnern in Verbindung setzen. Ob und zu welchen Bedingungen ein Storno möglich ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Viele Anbieter gewähren Preisnachlässe, wenn der Urlauber auf die Rücktrittsoption verzichtet. In anderen Fällen kann der Urlauber bis kurz vor dem Anreisetag noch absagen. Gerade bei unvorhersehbaren Ereignissen lassen viele Anbieter aber mit sich reden. Nachfragen lohnt sich also auf jeden Fall.

 

Wie kann der Urlauber seine Reise stornieren?

Wurde eine Reisewarnung herausgegeben, kann gut sein, dass der Busreiseveranstalter von selbst auf den Urlauber zukommt und ihm anbietet, umzubuchen oder zu stornieren. Falls nicht, sollte sich der Urlauber schriftlich an den Veranstalter wenden.

In seinem Schreiben erklärt er dann, dass er aufgrund der außergewöhnlichen Umstände vom Reisevertrag zurücktreten möchte. Gleichzeitig sollte er den Veranstalter mit Hinweis auf die Reisewarnung dazu auffordern, den bereits bezahlten Reisepreis zu erstatten.

 

Was ist, wenn die Reisewarnung während der Reise herausgegeben wird?

Befindet sich der Urlauber schon am Urlaubsort und gibt das Auswärtige Amt dann eine Reisewarnung heraus, kann er nach wie vor vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter hat dadurch keinen Anspruch mehr auf den vollen Reisepreis.

Der Urlauber muss nur die Leistungen bezahlen, die er bislang schon in Anspruch genommen hat. Entstehen für die vorzeitige Rückreise Zusatzkosten, muss sich der Urlauber meist zur Hälfte daran beteiligen. In den meisten Fällen wird der Reiseveranstalter aber von sich aus versuchen, seine Gäste im Krisenfall so schnell wie möglich sicher nach Hause zu bringen.

 

Übernimmt eine Reiserücktrittskostenversicherung die Stornokosten?

Hat der Urlauber beispielsweise eine Städte-Busreise nach Berlin, Brüssel oder Paris gebucht und wird in den Nachrichten dann von Anschlägen berichtet, ist es verständlich, wenn der Urlauber lieber daheim bleiben möchte. Allein die Sorge, dass etwas passieren könnte, ist aber kein Rücktrittsgrund.

Der Urlauber kann die Busreise zwar stornieren, wird die Stornokosten aber in den meisten Fällen selbst bezahlen müssen. Ein kostenloser Storno ist grundsätzlich nur bei einer offiziellen Reisewarnung möglich. Dafür braucht der Urlauber dann aber auch die Reiserücktrittskostenversicherung nicht.

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Martin Schuster -Reisekaufmann, Timo Kropp - Reiseveranstalter und Marie Kusche - freiberufliche Reisejournalistin und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Busreisen, Urlaub, Reisezielen und Sehenswürdigkeiten.

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