Ist es erlaubt, Essen vom Hotelbuffet mitzunehmen?

Ist es erlaubt, Essen vom Hotelbuffet mitzunehmen?

Während des Frühstücks im Hotel ein Brot mehr schmieren und belegen, vielleicht noch etwas Obst oder Kuchen hinzufügen, alles in eine Serviette einwickeln und für unterwegs mitnehmen: Diese Idee klingt durchaus plausibel. Schließlich ist das Buffet reichlich bestückt. Doch ist es erlaubt, Essen vom Hotelbuffet mitzunehmen?

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Ist es erlaubt, Essen vom Hotelbuffet mitzunehmen

Hotels kalkulieren den Verzehr im Restaurant

Viele Urlauber buchen ihre Unterkunft mit Verpflegung. Mit einem reichhaltigen Frühstücksbuffet in einen neuen Urlaubstag zu starten, gehört einfach dazu. Den Tag mit einem leckeren Essen im Hotelrestaurant ausklingen zu lassen, ist ebenfalls sehr angenehm und bequem.

Zumal gerade bei einer Busreise oft viele Ausflüge auf dem Programm stehen und danach womöglich die Lust fehlt, noch ein Restaurant fürs Abendessen zu suchen.

Die vielen Leckereien, die ein Hotelbuffet bereithält, können durchaus dazu verleiten, sich etwas Proviant für unterwegs einzupacken. Eines der klassischen Argumente lautet dann, dass doch ohnehin genug Essen da sei.

Außerdem sind die Mahlzeiten ja bezahlt. Warum also extra Geld für einen Imbiss ausgeben, der zudem an typischen Touristenorten oft überteuert ist?

Tatsächlich ist es so, dass ein Hotel die Menge an Speisen und den Preis des Buffets sehr genau kalkuliert. Dabei ist die Kalkulation darauf ausgelegt, was direkt im Hotelrestaurant verzehrt wird. Was Gäste für unterwegs hamstern, ist nicht eingerechnet.

Das Argument, dass die Speisen, die auf dem Teller liegen bleiben, entsorgt werden, zählt ebenfalls nicht. Denn vernünftige und respektvolle Gäste laden sich nur so viel auf den Teller, wie sie auch aufessen.

Statt Speisen zu verschwenden, holen sie sich einfach einen Nachschlag am Buffet. Die Reste vom Buffet landen ebenfalls nicht im Müll, sondern werden üblicherweise anderweitig verarbeitet.

Die Mitnahme von Speisen ist verboten

Essen vom Hotelbuffet einzupacken, ist eine weit verbreitete Unsitte. Doch aus rechtlicher Sicht ist die Lage eindeutig: Es ist nicht gestattet, Speisen und Getränke aus dem Hotelrestaurant mitzunehmen. Denn die Speisen vom Buffet sind ausschließlich dazu gedacht, direkt vor Ort verzehrt zu werden.

In vielen Hotels stehen deshalb am Buffet oder auf den Tischen Schilder, die darauf hinweisen, dass keine Lebensmittel mitgenommen werden dürfen. Bemerkt das Personal, dass sich ein Gast trotzdem etwas einsteckt, wird es ihn ansprechen und auf die Regelung aufmerksam machen.

Zwar wird das Personal in vielen Fällen ein Auge zudrücken, wenn es nur um einen kleinen Happen geht und es bei der einmaligen Mitnahme bleibt. Aber der Gast sollte abwägen, ob so ein Verhalten wirklich sein muss.

Verschiedene Regelungen in den Hotels

Die Hotels wissen, dass ihre Gäste tagsüber oft unterwegs sind und Ausflüge machen. Einige Hotels stellen deshalb an der Rezeption und auf den Fluren Schalen mit Obst oder Gebäck bereit, an denen sich die Gäste jederzeit bedienen können.

Andere Hotels bereiten auf Anfrage ein Lunchpaket zum Mitnehmen vor. In All-inklusive-Anlagen gibt es häufig Stationen, an denen sich Gäste einen Snack mitnehmen können.

Im Zweifel ist die beste Lösung, einfach nachzufragen. Möchte der Gast einen Imbiss für unterwegs, sollte er einfach das Servicepersonal im Restaurant oder die Mitarbeiter an der Rezeption ansprechen. Eine Lösung findet sich dann bestimmt.

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Auch andere Andenken aus dem Hotelzimmer sind beliebt

Nicht nur Essen vom Hotelbuffet wird gerne mitgenommen. Auch Pflegeprodukte wie Shampoo-Fläschchen und Seifen, Handtücher, Bademäntel, Pantoffeln, Kugelschreiber, Notizblöcke, Tassen und andere Dinge aus dem Hotelzimmer wandern bei der Abreise häufig in den Koffer. Erlaubt ist das aber ebenfalls nicht.

Rein rechtlich gesehen darf der Gast nichts mitnehmen. Denn die Utensilien im Hotelzimmer gehören zu Ausstattung und sind dafür gedacht, während des Aufenthalts benutzt zu werden.

In der Praxis kommt es aber darauf an, worum es geht. Pflegeprodukte, die der Gast bereits verwendet hat, müssen entsorgt werden. Die kleine Hotelseife oder die Duschhaube kann er deshalb bedenkenlos mitnehmen. Ähnlich sieht es mit Pantoffeln aus.

Hat der Gast sie während des Aufenthalts getragen, dürfen sie aus hygienischen Gründen nicht weiterverwendet werden. Auch sie kann der Gast daher als Andenken behalten.

Postkarten vom Hotel kann der Gast als Erinnerung für sich selbst oder für einen Gruß nach Hause verwenden. Ein Stück Schokolade auf dem Kopfkissen oder ein Apfel und eine Flasche Wasser auf dem Schreibtisch sind eine nette Geste des Hotels.

Anders sieht es aber aus, wenn im Zimmer ein großer Korb steht, der mit Obst, Süßigkeiten, Knabbereien und verschiedenen anderen Snacks gefüllt ist. Denn er gehört meist zur Minibar.

Der Gast kann sich natürlich bedienen, muss anschließend aber dafür bezahlen. Ist er unsicher, sollte er vorher nachfragen und sich die Preisliste geben lassen. So vermeidet er Missverständnisse.

Eindeutig ist die Sachlage bei größeren Gegenständen und Dingen, die nachfolgenden Gästen ebenso zur Verfügung gestellt werden können.

Dazu zählen beispielsweise Handtücher und Bademäntel, Kleiderbügel, Kissen, Regenschirme, Geschirr, Bücher und sämtliches Mobiliar. Packt der Gast solche Dinge in seinen Koffer, macht er sich strafbar und kann sogar wegen Diebstahls angezeigt werden.

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Martin Schuster -Reisekaufmann, Timo Kropp - Reiseveranstalter und Marie Kusche - freiberufliche Reisejournalistin und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Busreisen, Urlaub, Reisezielen und Sehenswürdigkeiten.

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