Busreisen online buchen – Infos und Tipps

Busreisen online buchen – Infos und Tipps 

Früher war es üblich, sich mehrere Reisekataloge zu besorgen, die Pauschalangebote in aller Ruhe durchzuschauen und die ausgewählte Busreise dann direkt beim Busreiseveranstalter oder über ein Reisebüro zu buchen. Heutzutage ist das ein wenig anders.

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Immer mehr Verbraucher informieren sich im Internet über Busreiseangebote und buchen ihre Busreise online. Doch was gilt eigentlich bei einer Onlinebuchung?

Wann kommt der Reisevertrag zustande?

Wann muss der Reisepreis bezahlt werden? Und ist es möglich, den Vertrag zu widerrufen?

Diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Ratgeber mit Infos und Tipps zur Onlinebuchung von Busreisen:

Wann kommt der Vertrag über die gebuchte Busreise zustande?

Die rechtlichen Grundlagen für Reiseverträge ergeben sich aus den §§ 651a bis 651m des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Allein dadurch, dass der Nutzer das Buchungsformular ausfüllt und absendet, kommt ein solcher Reisevertrag aber noch nicht zustande.

Vielmehr ist es so:

Durch seine Beschreibungen unterbreitet der Reiseanbieter ein Angebot für eine Busreise. Füllt der Verbraucher daraufhin ein Buchungs- oder Kontaktformular aus und schickt es an den Anbieter, bestätigt er, dass er das Reiseangebot gerne in Anspruch nehmen möchte. Gleiches gilt für den Fall, dass sich der Verbraucher per E-Mail an den Reiseanbieter wendet. Ein wirksamer Reisevertrag kommt aber erst dann zustande, wenn der Reiseanbieter die Reisebuchung bestätigt.

Erst wenn die Buchungsbestätigung des Reiseanbieters vorliegt, hat der Verbraucher also einen wirksamen Reisevertrag im Sinne des BGB abgeschlossen. In welcher Form der Verbraucher die Buchungsbestätigung erhält, ist von Reiseanbieter zu Reiseanbieter verschieden.

So schicken einige Reiseanbieter dem Verbraucher dazu eine Bestätigungs-E-Mail zu, andere Reiseveranstalter bestätigen die Reisebuchung durch Zusenden der Reiseunterlagen auf dem Postweg.

Zwischen wem kommt der Reisevertrag zustande?

Busreisen können oft direkt beim Busreiseveranstalter gebucht werden. Genauso ist es aber auch möglich, eine Busreise über ein Reiseportal zu buchen. In diesem Fall ist das Reiseportal, ähnlich wie ein klassisches Reisebüro, der Vermittler der Reise.

Mit wem der Verbraucher den Reisevertrag abschließt, ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dort ist angegeben, wer der Vertragspartner ist und wo der Reiseveranstalter seinen Sitz hat. Diese Angaben sind wichtig, falls Mängel auftreten und eine Reklamation notwendig werden sollten. Generell gilt außerdem, dass sich der Verbraucher die AGB genau durchlesen sollte, bevor er den Reisevertrag abschließt.

Gerade bei Onlineverträgen neigen viele dazu, durch einen schnellen Klick zu bestätigen, dass sie die AGB zur Kenntnis genommen haben, ohne das Kleingedruckte tatsächlich gelesen zu haben. Allerdings können dann böse Überraschungen die Folge sein.

Wann und wie muss der Reisepreis bezahlt werden?

Eine online gebuchte Busreise wird je nach Reiseveranstalter per Rechnung, per Lastschrift, mit der Kreditkarte oder mittels Online-Bezahlsystem bezahlt. Wann die Zahlung fällig wird, hängt von den Vereinbarungen mit dem Reiseanbieter ab.

Die Regelungen dazu finden sich in den AGB. Wird die Busreise recht kurzfristig gebucht, muss der Reisepreis meistens direkt bezahlt werden. Ist es bis zum Reisetermin noch etwas hin, wird stattdessen zunächst eine Anzahlung fällig. Der Restbetrag muss dann kurz vor Reisebeginn beim Anbieter eingehen.

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Generell gilt für die Bezahlung aber Folgendes:

·         Eine Zahlungspflicht entsteht erst dann, wenn der Reiseanbieter die Reisebuchung verbindlich bestätigt. Erst durch diese Bestätigung ist nämlich ein wirksamer Reisevertrag zustande gekommen. Zusätzlich zur schriftlichen Reise- oder Buchungsbestätigung muss der Reiseanbieter außerdem den sogenannten Sicherungsschein aushändigen. Der Sicherungsschein ist der Nachweis dafür, dass der Reiseveranstalter über eine gültige Insolvenzversicherung verfügt.

·         Das Verlangen einer Anzahlung als Vorauszahlung ist zulässig. Allerdings sollte die Höhe der Vorauszahlung höchstens 20 Prozent des Reisepreises ausmachen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 20.06.2006, Az. X ZR 59/05).

·         In der Reisebestätigung ist der Preis für die gebuchte Busreise genannt und dieser Reisepreis ist grundsätzlich für beide Seiten verbindlich. Eine nachträgliche Erhöhung des Reisepreises ist nur dann zulässig, wenn die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen gestiegen sind oder wenn sich der Wechselkurs verändert hat.

Gleichzeitig muss im Reisevertrag ein Änderungsvorbehalt enthalten sein und der Reiseanbieter muss den Verbraucher informieren, wie sich der neue Reisepreis berechnet. Diese Angaben finden sich in den AGB meist unter der Rubrik Preisänderung.

Außerdem muss der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss (also dem Tag, an dem der Verbraucher die Buchungsbestätigung bekommen hat) und dem vereinbarten Reisetermin mindestens vier Monate betragen. Über die geplante Reisepreiserhöhung muss der Reiseanbieter den Verbraucher unverzüglich, spätestens aber bis drei Wochen vor Reisebeginn informieren.

Sind es bis zum Reisebeginn weniger als 20 Tage, ist eine nachträgliche Reisepreiserhöhung nicht mehr zulässig und für den Verbraucher bleibt es auf jeden Fall beim ursprünglichen Reisepreis. Ist eine Preiserhöhung zulässig, beträgt sie aber mehr als 5 Prozent des Reisepreises, kann der Verbraucher vom Vertrag zutreten. Stornokosten entstehen dabei nicht und der Reiseanbieter muss die bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstatten.

Kann der online geschlossene Reisevertrag widerrufen werden?

Normalerweise gilt für Onlinekäufe ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ist der Verbraucher mit einer Ware, die er im Internet gekauft hat, nicht zufrieden, kann er sie innerhalb von zwei Wochen zurückschicken und vom Vertrag zurücktreten. Bei Reisebuchungen gilt dieses Widerrufsrecht aber nicht. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB schließt Reiseverträge von dem für Internetkäufe üblichen Widerrufsrecht nämlich aus.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass der Gesetzgeber Anbieter von Reisedienstleistungen schützen wollte. Könnten Verbraucher eine Reise online buchen und den Reisevertrag dann innerhalb von zwei Wochen wieder stornieren, könnte es nämlich sein, dass freie Plätze nicht mehr besetzt werden können.

Für die Reisedienstleister wäre die Planungssicherheit dadurch stark eingeschränkt. Einige Reiseanbieter räumen ihren Kunden zwar im Rahmen der AGB von sich aus und auf freiwilliger Basis eine Widerrufsmöglichkeit ein. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Hat der Verbraucher online eine Busreise gebucht und die Buchungsbestätigung erhalten, hat er einen wirksamen und gültigen Reisevertrag geschlossen. Überlegt er sich dann doch anders, muss der Verbraucher den Reisevertrag in aller Regel stornieren.

Hierfür darf der Reiseanbieter dann aber eine Stornogebühr verlangen. Gleiches gilt, wenn der Verbraucher eine Umbuchung vornehmen, also das Reiseziel oder den Reisezeitraum ändern möchte. Auch in diesem Fall kann der Reiseanbieter Extrakosten in Rechnung stellen.

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Martin Schuster -Reisekaufmann, Timo Kropp - Reiseveranstalter und Marie Kusche - freiberufliche Reisejournalistin und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Busreisen, Urlaub, Reisezielen und Sehenswürdigkeiten.

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