Eine Busreise als Gewinn – die Tricks und Haken

Eine Busreise als Gewinn – die Tricks und Haken 

Im ersten Moment ist die Überraschung, aber auch die Freude groß: Im Briefkasten liegt ein Schreiben, in dem dem Empfänger zum Gewinn einer Busreise gratuliert wird. Vielleicht wird dem vermeintlichen Gewinner die frohe Botschaft auch per Telefon übermittelt. Doch leider stellt sich nicht selten heraus, dass am Ende weniger der Reisende, sondern vielmehr der Gewinnspiel- und Reiseveranstalter der Gewinner ist.

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Eine Busreise als Gewinn – die Tricks und Haken

Glückwunschschreiben und -anrufe, die zum Gewinn einer Busreise oder eines Reisegutscheins für eine Busreise gratulieren, erreichen tagtäglich etliche Empfänger. Doch bei genaurem Hinsehen zeigt sich oft, dass der vermeintliche Gewinn durchaus seine Tücken hat. Eine beliebte Masche ist beispielsweise, dass der Gewinn die Busfahrt und die Unterbringung in einem Doppelzimmer beinhaltet.

Gewonnen hat die Reise aber nur eine Person. Folglich hat der Gewinner zwei Möglichkeiten. So kann er entweder einen satten Einzelzimmerzuschlag bezahlen oder er tritt die Reise zusammen mit einer Begleitperson an.

Für die Begleitperson fällt der volle, reguläre Reisepreis an. Manchmal wird auch für die Begleitperson ein Sonderangebot unterbreitet. Rechnet der Gewinner die Gesamtkosten aus und vergleicht er sie mit Angeboten anderer Anbieter, stellt sich oft heraus, dass er eine ähnliche Busreise woanders für das gleiche Geld oder sogar kostengünstiger buchen könnte. Ein anderer Trick besteht in versteckten Kosten.

So hat der Gewinner zwar die Busfahrt und den Hotelaufenthalt gewonnen, muss für die Verpflegung aber selbst aufkommen oder pro Tag einen bestimmten Betrag als “Mindestverzehr” ausgeben. Daneben werden mitunter Kosten in Rechnung gestellt, die “Serviceentgelt“, “Bearbeitungsgebühr” oder “Buchungs- und Vermittlungspauschale” heißen.

Hinweise auf diese Kosten finden sich irgendwo im Kleingedruckten oder gut versteckt in einer Fußnote. Kann sich der Gewinner aussuchen, wann er verreist und von wo aus er die Reise antritt, können ein Saisonzuschlag und ein Ortzuschlag dazukommen.

Ein weiterer Haken, den die gewonnene Busreise haben kann, ist, dass der Gewinner ein Ausflugspaket buchen muss. Oft ist die Teilnahme an den Ausflügen verpflichtend, andernfalls muss der Reisende die Reisekosten komplett oder anteilig übernehmen. Bei den Ausflugspaketen gibt es zwei Varianten.

Die eine Variante ist, dass die Ausflüge vergleichsweise teuer sind. In diesem Fall sichern die Ausflüge die Einnahmen des Reiseveranstalters. Die andere Version ist, dass die Ausflüge nur wenig kosten, aber dafür zu Teppich- und Lederwarenfabriken, Schmuckgeschäften, Souvenirläden und anderen Händlern führen. Statt sich Sehenswürdigkeiten anzuschauen, verbringt der Reisende dann einen Großteil der Zeit auf Werbeverkaufsveranstaltungen.

Eine Busreise als Gewinn – die Rechte des Gewinners

Ist die gewonnene Busreise eine Pauschalreise, unterliegt sie dem Pauschalreiserecht. Eine Pauschalreise ist dann gegeben, wenn das Gesamtpaket der Reise aus mindestens zwei gleichwertigen Komponenten besteht. Bei einer Busreise wird es sich bei diesen Komponenten meist um die Busfahrt und die Unterkunft am Zielort handeln.

Als weitere Dienstleistungen können die Verpflegung, Ausflüge und Veranstaltungen dazukommen. Alle Bestandteile werden zu einem Gesamtpaket zusammengefasst. Aus dem Pauschalreiserecht ergibt sich unter anderem, dass der Gewinner Reisemängel nicht stillschweigend hinnehmen muss. Werden Vereinbarungen aus dem Reisevertrag nicht erfüllt, kann der Reisende Schadensersatz verlangen.

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Hat der Gewinner Zuzahlungen geleistet, kann er bei Reisemängeln auch den Reisepreis mindern. Außerdem muss der Reiseveranstalter dem Gewinner einen Sicherungsschein aushändigen, wenn er Zuzahlungen verlangt. Der Sicherungsschein dient als Nachweis dafür, dass der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen hat. Dabei spielt es letztlich keine Rolle, wie die Zuzahlungen genannt werden.

Serviceentgelte, Bearbeitungsgebühren, Buchungspauschalen oder Saisonzuschläge sind nämlich genauso Teilbeträge des Reisepreises wie beispielsweise Verpflegungs- oder Hotelkosten.

Wenn ein Gewinnspiel- oder Reiseveranstalter eine Busreise als Gewinn verspricht und durch die zugeschickten Unterlagen oder die Aussagen am Telefon den Eindruck erweckt, dass der Empfänger die Busreise gewonnen hat, muss er sein Gewinnversprechen auch einlösen. Dies ergibt sich aus § 661a BGB.

Eine Klausel, die besagt, dass das Einlösen des Gewinnversprechens eine Zuzahlung durch den Gewinner voraussetzt, hat das Amtsgericht Cloppenburg für unwirksam erklärt (Az. 17 C 253/00, Urteil vom 23.02.01). Auch wenn die Rechtslage eindeutig für den Gewinner spricht, wird er es aber dennoch schwer haben, seine Ansprüche durchzusetzen.

Oft werden die Bemühungen schon daran scheitern, eine aktuelle und ladungsfähige Anschrift des Anbieters herauszufinden. Zudem muss die Gewinnmitteilung nachweislich eindeutige Formulierungen enthalten. Und selbst wenn ein Gericht dem Gewinner Recht gibt, heißt das noch lange nicht, dass er jemals etwas von seinem Gewinn sehen wird.

Eine Busreise als Gewinn – 3 Tipps

Natürlich gibt es Gewinnspiele, bei denen Busreisen verlost werden. Genauso gibt es seriöse Anbieter, die den Gewinner keinesfalls über den Tisch ziehen wollen. Um nicht auf leere Gewinnversprechen und überteuerte Angebote hereinzufallen, sollte der Empfänger aber folgende drei Tipps beherzigen, wenn er eine Gewinnmitteilung erhält:

1.       Wer ist der Anbieter? Der vermeintliche Gewinner sollte immer im Hinterkopf behalten, dass kein Unternehmen etwas zu verschenken hat. Wenn er sich also sicher ist, an keinem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, ist sehr unwahrscheinlich, dass er als Gewinner ausgelost wurde. Ratsam ist zudem immer ein Blick auf die Absenderdaten. Steht hier keine vollständige Anschrift, ist nur ein Postfach angegeben oder befindet sich die Adresse im Ausland, ist größte Skepsis geboten.

2.       Was beinhaltet der Gewinn? Der Empfänger sollte prüfen, welche Reiseleistungen seine angeblich gewonnene Reise beinhaltet. Außerdem sollte er sich sehr genau anschauen, welche Zuzahlungen fällig werden und was im Kleingedruckten steht. Muss der Gewinner Gebühren bezahlen oder einen Teil der Reisekosten selbst übernehmen, sollte er durchrechnen, wie günstig das Angebot tatsächlich ist.

Entstehen vorab Kosten?

Manchmal wird der Gewinner in der Gewinnmitteilung dazu aufgefordert, eine teure Servicenummer anzurufen, um die Formalitäten und die Abwicklung zu klären. Das Ergebnis solcher Telefonate ist aber in aller Regel nur eine hohe Telefonrechnung. Wenn also Rufnummern mit teuren Vorwahlen angerufen werden sollen, kann der Gewinner die Gewinnmitteilung getrost in den Papierkorb werfen.

Gleiches gilt, wenn angekündigt wird, dass die Gewinnübergabe im Rahmen einer kleinen Feier erfolgt. Bei diesen Feiern handelt es sich üblicherweise um reine Werbeverkaufsveranstaltungen. Entschließt sich der Gewinner dazu, die Busreise anzutreten, sollte er Zuzahlungen erst dann leisten, wenn er einen Sicherungsschein bekommen hat. Verweigert der Anbieter den Sicherungsschein, ist etwas faul.

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Martin Schuster -Reisekaufmann, Timo Kropp - Reiseveranstalter und Marie Kusche - freiberufliche Reisejournalistin und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Busreisen, Urlaub, Reisezielen und Sehenswürdigkeiten.

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