Was ist eine Busreise?
Im ersten Moment scheint völlig klar zu sein, was eine Busreise ist – nämlich eine Reise, bei der ein Bus als Verkehrsmittel dient. Ganz so einfach ist es aber nicht, denn jede Fahrt mit einem Reisebus ist zwar eine Busfahrt, aber nicht automatisch auch eine Busreise. Was also ist eine Busreise?
Inhalt
Der Unterschied zwischen einer Busfahrt und einer Busreise
Kommt ein Bus als Verkehrsmittel zum Einsatz, muss zwischen einer reinen Busfahrt und einer Busreise unterschieden werden. Dient der Bus ausschließlich als Transportmittel und findet tatsächlich nur eine Fahrt mit dem Bus statt, handelt es sich um eine Busfahrt.
Die Leistung, die bei der Busfahrt erbracht wird, ist die Beförderung mit dem Bus. Daher wird im Zusammenhang mit einer Busfahrt auch von einer Busbeförderung gesprochen.
Im Unterschied zur reinen Busbeförderung beinhaltet eine Busreise immer mindestens zwei Bestandteile. Der eine Bestandteil ist die Fahrt mit dem Bus, der andere Bestandteil kann beispielsweise die Unterbringung in einem Hotel oder der Besuch einer Veranstaltung mit anschließender Übernachtung sein.
Setzt sich das Leistungspaket aus mindestens zwei Komponenten zusammen, liegt also eine Busreise vor. Nun kann diese Busreise aber sowohl eine Pauschalreise als auch eine Individualreise sein. Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil die beiden Reisearten unterschiedlichen Regelungen unterliegen.
Eine Busreise als Pauschalreise
Bei einer Pauschalreise handelt es sich um ein Paket, das mehrere einzelne Komponenten enthält. Auf jeden Fall müssen bei einer Pauschalreise aber zwei gleichwertige Dienstleistungen vorgesehen sein.
Im Fall einer Busreise, die als Pauschalreise stattfindet, werden dies meist der Transport mit dem Bus und die Unterkunft am Zielort sein. Zusätzlich dazu können die Verpflegung und Ausflüge, Besichtigungen oder Veranstaltungen dazukommen. Alle einzelnen Bestandteile der Reise werden zu einem Gesamtpaket zusammengefasst und für dieses Gesamtpaket wird ein Gesamtpreis in Rechnung gestellt.
Eine weitere Voraussetzung dafür, dass es sich um eine Pauschalreise handelt, besteht darin, dass die Reise entweder länger als 24 Stunden dauert oder mindestens eine Übernachtung enthält. Eine Busreise als Pauschalreise kann entweder in einem Reisebüro oder direkt bei einem Busreiseveranstalter gebucht werden.
Verantwortlich dafür, dass die Busreise wie vereinbart durchgeführt und die im Paket enthaltenen Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden, ist der Reiseveranstalter. Er ist auch dafür zuständig, Abhilfe zu schaffen, wenn etwas nicht wie geplant funktioniert.
Eine Busreise als Individualreise
Eine Busreise als Individualreise umfasst ebenfalls mindestens zwei einzelne Reiseleistungen. Im Unterschied zur Pauschalreise werden die einzelnen Reisekomponenten aber nicht zu einem Gesamtpaket zusammengefasst und zu einem Gesamtpreis verkauft, sondern als Einzelleistungen gebucht und abgerechnet.
Der Reisende stellt sich seine Busreise also selbst zusammen. Da er kein vorgefertigtes Angebot aus dem Reisekatalog bucht, gilt für seine Busreise das Pauschalreiserecht nicht. Stattdessen schließt der Reisende durch die Buchung der Einzelleistungen Verträge mit mehreren Vertragspartnern ab und diese Verträge unterliegen den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bereichs.
Stellt sich der Reisende beispielsweise eine individuelle Busreise zusammen, die aus einer Busfahrt und einer Unterkunft im Hotel besteht, schließt er einen Vertrag mit dem Busunternehmen und einen Vertrag mit dem Hotel ab.
Wichtig zu wissen hierbei ist, dass für den Vertrag im Regelfall das Recht des Landes Anwendung findet, in dem der Vertragspartner sitzt. Befindet sich das Hotel also beispielsweise in Frankreich oder Spanien, wird der Vertrag mit dem Hotel nach französischem oder spanischem Recht geschlossen.
Die Busfahrt als Komponente einer Individualreise unterliegt den Regelungen, die sich aus der EU-Verordnung für Fernbusse ergeben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Strecke, die der Bus auf seiner Fahrt vom Abfahrts- zum Zielort zurücklegt, regulär über 250 Kilometer lang ist. Außerdem muss die Strecke innerhalb der EU beginnen und enden.
Die wichtigsten Rechte, die der Reisende bei seiner Fahrt mit einem Fernbus geltend machen kann, sind folgende:
· Beträgt die geplante Fahrzeit mehr als drei Stunden und hat der Fernbus über 90 Minuten Verspätung, muss das Busunternehmen einen Snack und Erfrischungsgetränke zur Verfügung stellen. Sofern die Fahrt nicht fortgesetzt werden kann, muss das Busunternehmen für eine Hotelunterkunft und den Transfer zwischen Hotel und Busbahnhof sorgen.
· Verzögert sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, kann der Reisende trotz Buchung nicht mitfahren (z.B. weil der Bus überbucht ist) oder wird die Busfahrt komplett gestrichen, muss das Busunternehmen eine andere Transportmöglichkeit als Ersatz anbieten. Alternativ kann es den Fahrpreis erstatten. Der Reisende kann außerdem verlangen, dass er kostenfrei zum Abfahrtsort zurückgebracht wird. Kümmert sich das Busunternehmen weder um eine alternative Beförderungsmöglichkeit noch um die Erstattung des Fahrpreises, hat der Reisende Anspruch darauf, dass er zusätzlich zum Fahrpreis noch einmal die Hälfte des Fahrpreises als Entschädigung erhält.
· Kommt es zu einem Unfall, muss das Busunternehmen Schadensersatzzahlungen an den verletzten Fahrgast oder dessen Angehörige leisten. Als Höchstgrenze hierbei sind 220.000 Euro vorgesehen, die bei sehr schweren Verletzungen oder im Todesfall fällig werden.
· Das Gepäck ist mit mindestens 1.200 Euro gegen eine Beschädigung oder den Verlust abgesichert.
Diese Ansprüche sind deshalb wichtig, weil sich der Reisende bei einer Busreise als Individualreise selbst darum kümmern muss, dass alles wie geplant funktioniert. Er hat keinen Reiseveranstalter als Ansprechpartner, sondern muss sich selbst an seine Vertragspartner wenden.
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