Busreise in den Winterurlaub: die wichtigsten Regeln auf der Skipiste

Busreise in den Winterurlaub: die wichtigsten Regeln auf der Skipiste

Egal ob als Tagesausflug, als Wochenendtrip oder als längerer Winterurlaub: Wer in ein Skigebiet reisen möchte, findet im Reisebus ein ideales Transportmittel. Schließlich kann sich der Wintersportler ganz bequem bis an den Zielort bringen lassen, ohne sich selbst mit den möglicherweise schwierigen Straßenverhältnissen auseinandersetzen zu müssen.

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Auch die mitunter mühsame Suche nach einem Parkplatz entfällt. Ein Reisebus bietet zudem genügend Stauraum für die Sportausrüstung und das sonstige Gepäck, sofern der Reisende die Wintersportgeräte nicht vor Ort ausleihen möchte. Bei einer Busreise in den Winterurlaub kann sich der Reisende also ganz auf das Vergnügen im Schnee konzentrieren.

Wenn es dann aber auf die Skipiste geht, führt kein Weg an ein paar Regeln vorbei. Der Internationale Skiverband “Fédération Internationale de Ski“, kurz FIS, hat Regeln aufgestellt, die für alle Wintersportler auf allen Pisten weltweit gelten. Jeder, der sich auf eine Skipiste begibt, muss diese Regeln kennen und einhalten.

Verstöße gegen die Regeln, die zu einem Unfall führen, können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings muss niemand Sorge haben, dass er ein komplexes Regelwerk auswendig lernen muss. Die meisten der Regeln beschreiben nämlich ein Verhalten, das ohnehin selbstverständlich sein sollte.

Um das Wissen aufzufrischen, fasst die folgende Übersicht die wichtigsten Regeln auf der Skipiste aber noch einmal zusammen:

Keine Gefährdung anderer

Jeder Skifahrer hat sich auf der Skipiste so zu verhalten, dass er weder zu einer Gefahr für andere wird noch anderen einen Schaden zufügt. Dabei umfasst die Bezeichnung „Ski“ nicht nur Skier, sondern versteht sich als Oberbegriff für alle skiähnlichen Wintersportgeräte, die ein Gleiten über den Schnee ermöglichen.

Die Vorgabe, andere durch das eigene Verhalten nicht in Gefahr zu bringen, bezieht sich übrigens auch auf die Ausrüstung. Fügt ein Wintersportler einem Dritten einen Schaden zu, der durch eine mangelhafte Ausrüstung verursacht wurde, muss er sich dafür ebenfalls verantworten.

Angemessene Fahrweise

Ein Skifahrer muss seine Fahrweise und sein Tempo seinem Können, den vorliegenden Verhältnissen und der Verkehrsdichte anpassen. Grundsätzlich muss der Skifahrer dabei so fahren, dass er in seinem Sichtbereich jederzeit anhalten oder ausweichen kann.

Auf schwierigem Gelände, bei schlechter Sicht, an übersichtlichen Stellen oder bei viel Verkehr auf der Piste sollte er also vorausschauend fahren und sein Tempo reduzieren.

Abstand halten

Auf der Skipiste hat grundsätzlich derjenige Vorrang, der vorausfährt. Der Skifahrer, der sich von hinten nähert und hinter einem anderen Skifahrer herfährt, muss seine Fahrspur und seinen Abstand deshalb so wählen, dass er den vorausfahrenden Skifahrer weder in seinen Bewegungsmöglichkeiten einschränkt noch ihn in Gefahr bringt.

Überholmanöver sind auf der Skipiste von allen Seiten erlaubt. Ein Skifahrer kann einen anderen Skifahrer also von hinten, von vorne, von rechts und von links überholen. Auch hierbei gilt aber, dass vor, während und nach dem Überholen ein ausreichend großer Abstand zum anderen Skifahrer eingehalten werden muss.

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Stopps am Pistenrand

Möchte oder muss der Skifahrer eine Pause einlegen, sollte er bis zum Pistenrand fahren und dort stehen bleiben. An engen Stellen oder in unübersichtlichen Abschnitten sollte er sich nicht aufhalten. Ist der Skifahrer gestürzt, sollte er versuchen, möglichst schnell aufzustehen.

Kann er nicht weiterfahren oder möchte er sich kurz sammeln, sollte er dies am Pistenrand tun. Bleibt ein Skifahrer mitten auf der Piste oder an einer uneinsehbaren Stelle stehen oder liegen, wird er zum unerwarteten Hindernis. Damit bringt er sich selbst und alle anderen Wintersportler auf der Piste in große Gefahr.

Möchte der Skifahrer nach seinem Halt wieder anfahren oder an einer Stelle in die Piste einfahren, muss er sich zuvor versichern, dass genügend Abstand zu anderen Skifahrern gegeben ist. Sobald der Skifahrer auf der Piste unterwegs ist, sollte er sich möglichst schnell harmonisch in den Verkehrsfluss einfügen. Ist der Wintersportler zu Fuß unterwegs, ist es für ihn Pflicht, am Rand der Abfahrt entlangzugehen. Mitten auf der Piste spazieren zu gehen, ist nicht erlaubt und zudem sehr gefährlich.

Markierungen beachten

Skipisten sind je nach Schwierigkeitsgrad mit den Farben Grün, Blau, Rot und Schwarz gekennzeichnet. Grün weist auf den einfachsten Schwierigkeitsgrad hin, Schwarz steht für einen hohen Schwierigkeitsgrad. Diese Markierungen verstehen sich als Orientierungshilfen für den Skifahrer, der sich daraufhin die Piste aussuchen kann, die seinen Wünschen und seinem Können entspricht.

Daneben finden sich auf Skipisten verschiedene Hinweis- und Gefahrenschilder. Diese Schilder sollten unbedingt beachtet werden, denn sie dienen zum Schutz des Skifahrers. Ist eine Skipiste also beispielsweise als geschlossen oder gesperrt markiert, hat der Skifahrer darauf nichts zu suchen.

Hilfe leisten

Wird ein Skifahrer Zeuge eines Unfalls, ist er dazu verpflichtet, Hilfe zu leisten. Hierzu gehört, dass er die Unfallstelle absichert, den Rettungsdienst alarmiert und Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführt. Wird der Verunfallte noch nicht versorgt und fährt ein Skifahrer einfach vorbei, kann er wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden.

Ist der Skifahrer an dem Unfall beteiligt oder hat er ihn sogar verursacht, begeht er Fahrerflucht, wenn er sich von der Unfallstelle entfernt. Hat ein Skifahrer einen Unfall beobachtet, ist er dazu verpflichtet, seine Personalien anzugeben und als Zeuge Angaben zu machen.

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Martin Schuster -Reisekaufmann, Timo Kropp - Reiseveranstalter und Marie Kusche - freiberufliche Reisejournalistin und Backpacker, sowie Christian Gülcan, Betreiber und Redakteur dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zu Busreisen, Urlaub, Reisezielen und Sehenswürdigkeiten.

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