Infos und Tipps zu Kaffeefahrten

Die wichtigsten Infos und Tipps rund um die sog. Kaffeefahrten 

Vor allem Senioren unternehmen sehr gerne Tagesreisen mit dem Bus, beispielsweise um eine Ausstellung oder eine Veranstaltung zu besuchen, eine Stadt zu besichtigen oder auch einfach nur um durch den Ausflug in geselliger Runde etwas Abwechslung in den Alltag zu bringen. 

Überzeugt durch den günstigen Preis nehmen viele dann auch in Kauf, dass ein Punkt des Tagesprogramms eine Verkaufsveranstaltung ist.

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Allerdings ist vielen nicht klar, dass es oft weniger um eine schöne Tagesreise für kleines Geld, sondern vielmehr ums Geschäft geht. Das bedeutet nun natürlich nicht, dass Senioren auf Busfahrten verzichten müssen, allerdings sollten sie einige Punkte berücksichtigen. 

Die wichtigsten Infos und Tipps rund um die sog.
Kaffeefahrten fasst die folgende Übersicht zusammen:
 

Nicht auf falsche Versprechen hereinfallen.

Veranstalter von Kaffeefahrten locken häufig mit allerlei Versprechen. So werben sie in Zeitungsinseraten und Postwurfsendungen nicht nur mit Tagesreisen zu günstigen Preisen, sondern stellen den Reiseteilnehmern auch Geschenke, ein schmackhaftes Mittagsmenü und eine interessante Verkaufsshow in Aussicht. 

Die Verkaufsveranstaltung findet dann üblicherweise in einem Lokal statt, das so gelegen ist, dass den Reiseteilnehmern kaum eine andere Möglichkeit bleibt, als an der Verkaufsshow teilzunehmen. Diese wird von professionell geschulten Verkäufern durchgeführt, die verschiedenste Dinge anbieten, angefangen bei Rheumadecken über Kochtöpfe und Bestecksets bis hin zu Vitaminpillen und Kräutersalben. Den Reiseteilnehmern wird dabei erklärt, dass die überaus hochwertigen Produkte exklusiv vertrieben und zu absoluten Sonderpreisen angeboten werden.

In den meisten Fällen entpuppen sich die vermeintlichen Schnäppchen aber als völlig überteuerte, oft wirkungslose Produkte von minderer Qualität. Häufig passiert es zudem, dass der angekündigte Programmablauf kurzerhand geändert wird. So erklärt der Reiseleiter beispielsweise, dass die Verkaufveranstaltung länger gedauert hat als geplant und deshalb die zugesicherte Besichtigung nicht mehr durchgeführt werden kann. 

Eine andere Erklärung kann sein, dass ein anderes Ziel angefahren werden muss, weil das eigentlich gebuchte Lokal angeblich belegt ist. Mitunter ist aber auch möglich, dass Eintrittspreise, die eigentlich im Preis enthalten sein sollten, nachträglich einkassiert werden oder die versprochenen Geschenke plötzlich ausgegangen sind. 

Sich nicht alles bieten lassen.

Bei einer Busfahrt mit anschließender Verkaufsveranstaltung greift das Pauschalreiserecht. Für die Versprechen, die der Reiseveranstalter macht, muss er daher auch geradestehen. Wird der zugesicherte Programmablauf geändert und beispielsweise eine angekündigte Besichtigung einfach abgesagt, statt einer romantischen Stadtrundfahrt lediglich ein ablegendes Lokal angefahren oder werden die versprochenen Geschenke und Gewinne nicht ausgehändigt, müssen die Reiseteilnehmer dies nicht stillschweigend hinnehmen. 

Grundsätzlich haben sie in diesen Fällen das Recht, einen Teil des Reisepreises zurückzuverlangen und auf die Aushändigung der Geschenke und Gewinne zu bestehen. In der Praxis lohnt es sich in aller Regel allerdings nicht, rechtliche Schritte gegen den Veranstalter einzuleiten, denn dafür ist der Preis für die Kaffeefahrt meist zu niedrig. 

Das Widerrufsrecht nutzen.

Hat sich ein Reiseteilnehmer während der Verkaufsveranstaltung zu einem Einkauf hinreißen lassen, den er nun aber bereut, kann er den Kaufvertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem die Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde.

Wurde der Reiseteilnehmer erst nach Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist auf einen Monat. Der Widerruf muss nicht begründet werden, um aber belegen zu können, dass der Vertrag ordnungsgemäß und innerhalb der Frist widerrufen wurde, sollte immer eine Versandmöglichkeit mit Nachweis gewählt werden. 

Übrigens sollten Reiseteilnehmer, die bei Verkaufsveranstaltungen einen Vertrag unterschreiben, immer auf das Datum achten. Unseriöse Verkäufer tragen mitunter nämlich ein falsches, zurückliegendes Datum in die Verträge ein, um so das Widerrufsrecht zu umgehen. Eine Ausnahme besteht allerdings bei Produkten, die weniger kosten als 40 Euro, direkt bezahlt und sofort mitgenommen werden. 

Solche Verträge können nicht widerrufen werden. Eine Sonderregelung gilt außerdem für Produkte, die als vermeintliche Wundermittel angepriesen werden. Bieten Verkäufer auf Kaffeefahrten beispielsweise Vitaminpillen, Kräutertinkturen, Rheumadecken oder Magnetmatten an und weisen sie gleichzeitig auf eine schmerzlindernde oder heilende Wirkung dieser Produkte hin, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. 

Kommt infolge der Werbeaussagen ein Vertrag zustande, ist dieser nicht wirksam. Der Reiseteilnehmer muss den Kaufpreis also nicht bezahlen oder kann, wenn er bereits bezahlt hat, sein Geld zurückfordern. Im Zweifel muss er allerdings nachweisen können, dass der Verkäufer mit einer heilenden oder schmerzlindernden Wirkung geworben hat.

Ein paar weitere Tipps zum Schluss

In der Tat kann eine Tagesreise mit dem Bus eine schöne Abwechslung in netter Gesellschaft sein. Damit sich der Ausflug im Nachhinein aber nicht als teurer Reinfall entpuppt, sollten Reiseteilnehmer folgende Tipps beherzigen:

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Bei Kaffeefahrten geht es den Veranstaltern oft in erster Linie darum, Gewinne während der Verkaufsshow zu erzielen. Als Grundregel gilt daher, dass die touristischen Attraktionen umso mehr in den Hintergrund treten und die Verkaufsveranstaltung gleichzeitig umso mehr in den Mittelpunkt rückt, je günstiger der Reisepreis ist. 

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Kein Reiseteilnehmer, der an einer Kaffeefahrt teilnimmt, ist dazu verpflichtet, auch an der Verkaufsveranstaltung teilzunehmen. Das bedeutet, der Reiseveranstalter kann den Reiseteilnehmer nicht zur Verkaufsshow zwingen, sondern der Reiseteilnehmer kann in der Zeit genauso gut beispielsweise spazieren gehen. 

Die Teilnahme an der Verkaufsshow darf auch nicht an andere Leistungen geknüpft sein, denn der Reiseteilnehmer hat Anspruch auf alle Leistungen, für die er durch den Reisepreis bezahlt hat. Beinhaltet der Reisepreis also ein Mittagessen, eine Besichtigung oder Geschenk, darf der Veranstalter den Reisenden davon nicht ausschließen, unabhängig davon, ob dieser an der Verlaufsshow teilgenommen hat oder ob nicht.

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Die Produkte, die auf Kaffeefahrten angeboten werden, sind oft nicht nur von keiner allzu guten Qualität, sondern zudem meist völlig überteuert. Reiseteilnehmer sollten sich daher nicht von irgendwelchen Versprechen, Sonderangeboten oder besonderen Rabatten täuschen lassen. Zudem ist niemand dazu verpflichtet, etwas zu kaufen. Reiseteilnehmer sollten sich als weder zu einem Kauf drängen noch von Drohungen einschüchtern lassen. 

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Entschließt sich ein Reiseteilnehmer zu einem Kauf, sollte er unbedingt auf das richtige Datum und eine vollständige Adresse des Verkäufers achten. Zudem sollte er sich immer eine Vertragsdurchschrift aushändigen lassen. Ratsam ist daneben, vor Ort keine Zahlungen zu leisten, denn falls der Vertrag widerrufen wird, kann es schwierig werden, das Geld zurückzubekommen. 

Wurde eine Kaffeefahrt gebucht und bezahlt, findet dann aber nicht statt, weil der Veranstalter Insolvenz angemeldet hat, ist das Geld in aller Regel verloren. Dies liegt daran, dass Reiseveranstalter anders als sonst üblich bei Kurzreisen, die maximal 24 Stunden dauern, ohne Übernachtung stattfinden und weniger als 75 Euro kosten, nicht zu einer Absicherung gegen das Insolvenzrisiko verpflichtet sind.

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Ein Gedanke zu „Infos und Tipps zu Kaffeefahrten“

  1. Außerdem ist es doch logisch, dass man bei einer sehr günstigen Fahrt keinen Luxus pru erwarten kann! Das Problem an Kaffeefahrten ist aber, dass man sie meist nicht als solche erkennt. Denn es wird ja nicht geschrieben, dass man mehrere Stunden in irgendeinem Saal verbringt, wo Massagedecken, Töpfe und Co. angepriesen werden.

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