Reisemängel, die sich niemand gefallen lassen muss
In den meisten Fällen ist die Vorfreude auf den Urlaub groß. Schließlich ist die Urlaubszeit eine besondere Zeit, in der der Reisende dem Alltagsstress entfliehen, neue Kräfte tanken, ausruhen, entspannen und Interessantes erleben möchte.
Umso größer ist dann aber die Enttäuschung, wenn der Urlaub so gar nicht den Erwartungen entspricht. Fairerweise sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass nicht alle beanstandeten Reisemängel tatsächlich immer auch echte Reisemängel sind.
Den Reiseveranstalter trifft keine Schuld, wenn sich der Reisegast am Urlaubsort nicht wohlfühlt, wenn ihm das Klima nicht zusagt oder wenn er sich sein Urlaubsziel schlichtweg anders vorgestellt hat. Aber es gibt Reisemängel, die der Reisende so nicht hinnehmen muss. Hierzu gehören beispielsweise verschmutzte und ungepflegte, verwohnte Hotelzimmer oder unfreundliches Personal.
Grundsätzlich gilt, dass die Busreise den Stellenwert einer ganz normalen Ware hat. Das bedeutet, der Reisende ist ein Käufer, der eine Ware bezahlt und damit auch den Anspruch darauf hat, dass die Ware pünktlich, in einwandfreiem Zustand und wie vereinbart geliefert wird. Hat der Reisende Grund zu einer Beschwerde, sollte er diese daher auch äußern und dabei selbstbewusst, aber immer sachlich und höflich bleiben.
Zudem sollte er dem Reiseveranstalter die Möglichkeit geben, die beanstandeten Mängel auszubessern. Grundsätzlich sinnvoll ist dabei, Nachweise wie Zeugenaussagen oder Fotos zu sammeln, um die Mängel im Bedarfsfall belegen zu können.
Die häufigsten Reisemängel, die sich niemand gefallen lassen muss,
fasst die folgende Übersicht zusammen:
Inhalt
Ein überbelegtes Hotel
ist zwar ärgerlich, kann aber auch eine guten Seiten haben. Prinzipiell sollte der Urlauber immer versuchen, in dem Hotel unterzukommen, das er gebucht hat. Teilweise kann es zwar notwendig sein, auf bestimmte Ausstattungsmerkmale zu verzichten, aber das ist dann in Ordnung, wenn der Reisende diese nicht ausdrücklich gebucht und dafür bezahlt hat.
Zu diesen Ausstattungsmerkmalen können beispielsweise der Meerblick, ein Zimmer in einer bestimmten Etage oder ein Balkon gehören. Auf solche Merkmale, die der Reisende gebucht und für die er auch extra bezahlt hat, muss er jedoch nicht verzichten. Ist es nicht möglich, in dem gebuchten Hotel unterzukommen, wird der Gast meist in einem Hotel untergebracht, das vom Standard her gleichwertig oder sogar etwas besser ist.
Entspricht das Ausweichhotel jedoch nicht der gebuchten Kategorie, sollte sich der Reisende erst gar nicht auf den Vorschlag einlassen, auch nicht als Übergangslösung für eine oder zwei Nächte. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass scheinbar plötzlich Zimmer in einem guten Hotel frei werden, wenn der Reisende stur bleibt.
Ein verwohntes Hotelzimmer mit durchgelegenen Betten
ist ein Reisemangel, den der Urlauber nicht akzeptieren muss. Schließlich möchte der Gast seinen Aufenthalt genießen und sich erholen, aber nicht völlig übermüdet oder mit Rückenbeschwerden aus dem Urlaub zurückkehren. Sinnvoll ist, sich an die Hotelleitung zu wenden und um eine neue Matratze zu bitten. Hilfreich kann dabei übrigens sein, den Hotelleiter zum Probeliegen aufzufordern, wenn es Verständigungsschwierigkeiten geben sollte.
Ist keine Lösung möglich, kann oft der Reiseveranstalter weiterhelfen. Ähnliches gilt, wenn das Hotelzimmer verschmutzt ist. Grundsätzlich hat der Gast Anspruch auf ein Zimmer, das den Beschreibungen im Reisekatalog entspricht.
Sollte das Hotelzimmer laut Katalog beispielsweise mit einer Klimaanlage ausgestattet sein, ist diese aber nicht vorhanden oder kaputt, hat der Reisende Anspruch darauf, dass dieser Mangel behoben wird. Ist das Zimmer verdreckt oder voller Schimmel, handelt es sich ebenfalls um einen Mangel, den der Reisende nicht akzeptieren muss.
Handelt es sich jedoch nur um leichte Verschmutzungen, ist dies zwar unschön, aber kein gravierender Mangel. In diesem Fall sollte der Reisende das Reinigungspersonal oder die Hotelleitung darauf hinweisen und die Möglichkeit zum Nachbessern einräumen.
Baulärm
gehört zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Urlaubsgästen und Reiseveranstaltern. Grundsätzlich muss Baulärm aber bis zu einem gewissen Grad toleriert werden, denn neue Hotels müssen gebaut und bestehende Hotels früher oder später renoviert werden.
Häufig weisen die Reisekataloge auch auf Baulärm hin, beispielsweise wenn es heißt, dass es sich um einen aufstrebenden Ferienort handelt. Nicht akzeptabel hingegen ist Baulärm jedoch vor sechs Uhr morgens, am Abend und in der Nacht. In diesem Fall ist eine schriftliche Beschwerde mit entsprechender Minderung des Reisepreises sinnvoll. Ebenfalls ärgerlich sind laute Zimmernachbarn, wobei ein solcher Mangel nicht unbedingt hingenommen werden muss.
Sind die Zimmernachbarn laut, weil sie einmalig eine Party feiern, ist dies kein Grund zur Beschwerde und sollte toleriert werden. Ist die Geräuschkulisse im Nebenzimmer aber durchgehend unerträglich laut, ist eine Beschwerde angebracht und der Reisende sollte sich darum bemühen, in ein anderes Hotelzimmer umzuziehen.
Essen, das nicht schmeckt,
gehört ebenfalls zu den Reisemängeln, die immer wieder beanstandet werden. Hier muss allerdings zwischen Essen, dass einfach nicht oder anders schmeckt, und Essen, das hygienisch mangelhaft ist, unterschieden werden.
Essen, das nicht dem persönlichen Geschmack des Reisegastes entspricht oder das landestypisch zubereitet ist, ist kein Grund für eine Beschwerde. Wird jedoch verdorbenes, mit Keimen belastetes Essen serviert oder sind Geschirr, Servierbehälter und die Buffettheke schmutzig, sollte sich der Reisegast umgehend an die Hotelleitung wenden. Ändert sich nichts und erhält der Reisegast keine einwandfreien Mahlzeiten, ist eine Beschwerde beim Reiseveranstalter sinnvoll.
Unfreundliches Personal
kann es überall geben, wobei auch hier Fingerspitzengefühl gefragt ist. Jeder kann einmal einen schlechten Tag haben, so dass ein bisschen Verständnis durchaus angebracht ist.
Ist das Personal aber durchgehend unfreundlich oder gar unverschämt, muss dies so nicht hingenommen werden. In den meisten Fällen gibt es zwar kein Trinkgeld, aber die wenigsten Gäste beschweren sich, so dass sich dann letztlich auch nichts ändert.
Sinnvoll ist daher, sich an die Hotelleitung zu wenden und den Reiseveranstalter über den schlechten Service zu informieren.
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Thema: Reisemängel, die sich niemand gefallen lassen muss
Übersicht:
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